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Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Von Wohnrechten und Pflege

Aktuell leben rund 800.000 Pflegebedürftige in den Heimen der Republik. Die Unterbringung in einem Pflegeheim empfiehlt sich immer dann, wenn die Pflege im heimischen Umfeld bedingt durch den Umfang der Pflegebedürftigkeit, bauliche Gegebenheiten oder mangels Angehöriger im näheren Umkreis nicht mehr vernünftig sichergestellt werden kann. Ein großer Teil der Bestandsimmobilien in Deutschland ist überhaupt nicht auf den Pflegefall seiner Bewohner ausgelegt. Passt in Ihr Badezimmer ein Wannenlift? Kann man einen Rollstuhl neben der Toilette platzieren, um selbst oder mit Hilfe leichter hinüber und wieder herüber zu kommen? Türzargen, Treppen und weitere bauliche Dinge tragen dann abschließend noch dazu bei, dass es einfach nicht vernünftig ist, daheim zu pflegen. Soweit wäre das auch noch kein großes Problem, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen würde, die anfallenden Kosten zu decken. Das tun sie aber nicht – taten sie noch nie. Die selbst zu erbringenden Zuzahlungen sind in den vergangenen Jahren noch weiter gestiegen. Die Beträge, die durchschnittlich monatlich (!) aus eigener Tasche zugezahlt werden müssen, schwanken von Bundesland zu Bundesland sehr. Selbst in Sachsen, dem pflegetechnisch preiswertesten Bundesland, sind es aber bereits 1.205 Euro, die im Fall eines Falles irgendwo herkommen müssen. Zur Not auch aus einem eingetragenen Wohnrecht. Dies kommt z. B. bei Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben, doch häufiger mal vor, damit im Fall des Todes des Immobilieneigentümers der verbleibende Partner nicht ohne Weiteres etwa von den Kindern des Hauses verwiesen werden kann. Eine nachvollziehbare Vorkehrung. Was hierbei aber vergessen wird: Wird der verbliebene Partner pflegebedürftig und muss stationär gepflegt werden, kann von den Eigentümern der Immobilie (z. B. eben die Kinder) verlangt werden, sich entsprechend des Wertes des nicht in Anspruch nehmbaren Wohnrechts an den anfallenden Pflegeheimkosten zu beteiligen. Basis ist hier in der Regel der ortsübliche Mietspiegel. Darauf ist dann zumeist niemand vorbereitet, das sorgt für Verstimmung und ist einem weiteren, harmonischen Kontakt selten zuträglich. Da wäre es schon besser, der Eigenanteil könnte aus eigener Tasche bezahlt werden, oder? Pflege ist immer ein Familienthema – gemeinsam besprechen, gemeinsam Vorsorge treffen. Wir helfen!

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung darf immer nur als Basisversorgung angesehen werden. Auch nach der letzten Reform hat sich daran nichts geändert. Vor allem die stationäre Pflege bleibt immer eine teuere Sache, wenn man einen Blick auf die Erstattungssätze wirft:

  • Pflegegrad 1: Zuschuss in Höhe von 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Und DENNOCH bleibt der im Artikel beschriebene Eigenanteil, der noch zusätzlich beigesteuert werden muss. Pflege ist eine teure Notwendigkeit, bei der man sich nicht einfach darauf verlassen darf, dass „der Staat“ sich schon darum kümmern wird. Das mag er vorübergehend schon tun – aber Ihre Anghörigen werden so gut es geht mit ins Boot geholt…

Da fliegen sie wieder…

Jeder kennt sie, nicht jeder mag sie, aber fast jeder kennt einen, der eine hat: unbemannte Flugobjekte, die man landläufig aber als „Drohne“ bezeichnet. Dass die Bezeichnung nicht korrekt ist, wissen Sie vermutlich schon, doch das trägt nichts zum Thema bei… Fest steht, dass die unerwartete Verbreitung dieser „Drohnen“ in der Vergangenheit zu einer spürbaren Häufung von Schäden an Autos, Menschen oder Dachfenstern führte. Unachtsamkeit beim Fliegen, Abstürze durch Akkuschwäche, kein Sichtkontakt – es gibt mehr als genügend Gründe, weshalb es „krachen“ kann. Nicht selten kam der „Drohnenhalter“ ungeschoren davon, denn auf dem Fluggerät stand bisher nicht der geringste Hinweis auf ihn. Letztlich musste der Gesetzgeber tätig werden und die Verwendung vernünftig regeln. Seit dem 7. April vergangenen Jahres gilt nun eine entsprechende Verordnung, die klare Spielregeln aufzeigt, die eingehalten werden müssen, wenn man keine Strafe riskieren will. Wenn Sie selbst eine Drohne betreiben, lassen wir Ihnen sehr gerne ausführlichere Informationen dazu zukommen. Das wichtigste vor dem ersten Flug ist in jedem Fall Sorge zu tragen, dass ausreichender Haftpflichtschutz besteht. Das Luftverkehrsgesetz fordert bereits seit 2009 das Vorhandensein von Versicherungsschutz – und genau wegen dieser Versicherungspflicht sind Drohnen in älteren Privathaftpflichtverträgen sehr häufig nicht mit abgesichert. Sehr gerne überprüfen wir Ihren Schutz für Sie. Bei teureren Modellen kann es auch sinnvoll sein, über einen Kaskoschutz nachzudenken. Auch hier unterstützen wir Sie gerne.

„Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr…!“

Der Rekordsommer lockt Jung und Alt zur Abkühlung an die Badeseen der Nation. Bei allem Spaß im kühlen Nass darf man eines nicht übersehen: Drei Viertel aller Ertrinkungsopfer in Deutschland verunglücken in Flüssen und Seen. Die beiden größten Gruppen sind hierbei Kinder und junge Männer um 25 Jahre. Bei beiden Gefahrengruppen mag Selbstüberschätzung eine große Rolle spielen, die zum Unglück führt. Man traut sich zu viel zu, schwimmt zu weit hinaus, dann reicht die Kraft nicht mehr zurück… Bei den jungen Männern wird Alkohol seinen Teil dazu beitragen, dass man eher dazu neigt, den Kopfsprung in zu seichtes Wasser zu wagen oder ähnlich Leichtsinniges. Nicht immer muss solch ein Unglück gleich zum Äußersten führen. Viele Ertrinkende können gerettet werden – oder wiederbelebt, nachdem sie aus dem Wasser gefischt wurden. In diesen Fällen spielt Zeit eine wichtige Rolle. Je länger die Atmung unterbrochen und das Gehirn nicht mit Sauerstoff versorgt wird, desto wahrscheinlicher wird leider auch eine dauerhafte Schädigung. Eine solche kann ganz unterschiedliche Auswirkungen mit sich bringen, weshalb man sich unmöglich darauf vorbereiten kann. Schwierigkeiten mit dem Erinnerungsvermögen oder dem Artikulieren von Wörtern können ebenso die Folge sein wie Auswirkungen auf die Feinmotorik. Entsprechend hart können die finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen und deren Angehörige sein. Da ist es gut, dass der Schutz sowohl zeitgemäßer Tarife der Unfallversicherung wie auch solcher der Berufsunfähigkeitsabsicherung auch in Schadensfällen, wie hier beschrieben – ihrer Aufgabe entsprechend – greifen würden. Wir zeigen Ihnen gerne, wie preiswert solider Schutz sein kann – gerade für Kinder!

Hätten Sie es gewusst?

Die meisten Urlaubsreisen werden immer noch mit dem eigenen Pkw angetreten. Man ist unabhängig, flexibel und kann Pause machen, wann einem danach ist. Es sprechen viele gute Gründe für die Autoreise. Damit Ihnen eine Panne oder ein Unfall die schönste Zeit des Jahres nicht zu sehr verhagelt, empfehlen wir Ihnen, über einen Schutzbrief nachzudenken. Dieser kommt nicht nur für Pannenhilfe und Abschleppkosten auf, sondern übernimmt zumindest für einen bestimmten Zeitraum auch die Kosten eines Mietwagens. Gerne helfen wir Ihnen hier mit weiteren Informationen.

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