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Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Hoverboards – cooler Trend, der nichts auf der Straße verloren hat!

Hoverboards liegen gerade zweifellos im Trend. Anders als bei ihren „großen Brüdern“, den Segways, muss man für diesen Spaß auch nicht mehrere tausend Euro in die Hand nehmen. Selbst Testsieger mit solider Fertigung sind für unter 300 Euro erhältlich. Ein erfreulicher Fakt, der die Verbreitung in Stadt und Land noch weiter beflügelt. Entsprechend oft sieht man Jung und Alt daher auf diesen modernen Fortbewegungsmitteln auf Straßen und öffentlichen Plätzen – aber da gehören sie keinesfalls hin!

Warum? Weil derzeit noch viele Probleme ungelöst sind. Mit stabilen 15 km/h sind sie schnell genug, um unter das Pflichtversicherungsgesetz zu fallen. Ihr Gebrauch ist damit nicht mehr über eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt und man bräuchte eine gesonderte Kfz-Haftpflicht (ähnlich wie beim Mofa). Nur: Derzeit gibt es noch keinen entsprechenden Haftpflichtschutz. Das wiederum hat seine Gründe in der behördlichen Behandlung der Scooter. Es gibt derzeit noch keine Fahrzeugklasse, der sie zugeordnet werden können. Damit steht auch nicht fest, welche Fahrerlaubnis vorhanden sein müsste. Weiterhin halten sie die Zulassungsvorschriften nicht ein (Lenkung, Bremsen, Leuchten… – es muss ja für ein Mindestmaß an Sicherheit  gesorgt sein). Hier führt quasi ein Problem zum nächsten. Eine Lösung scheint in absehbarer Zeit ziemlich unwahrscheinlich. Wer dennoch mit einem solchen Gefährt auf öffentlichen Straßen und Plätzen unterwegs ist, macht sich strafbar. Egal ob man dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder aber wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz belangt wird, es droht mindestens ein Bußgeld und auch Punkte in Flensburg. Hat der Fahrer aufgrund seines Alters noch gar keinen Führerschein, kann das zumindest in der Theorie zu einer Sperrzeit führen, bis zu deren Ablauf auch keine Fahrerlaubnis erworben werden darf. Sie sehen, da lauert viel Schlamassel. Und wenn ein Schaden verursacht wird (z. B. Sturz vom Board auf einen Pkw oder Streifen eines solchen beim Vorbeifahren)? Dann muss dieser vollständig aus eigener Tasche beglichen werden. Sprechen Sie ggf. auch in der Familie über dieses Thema und gehen Sie kein Risiko ein.

Reicht die Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt einen enorm großen Teil möglicher Haftungsszenarien Ihres Alltags ab. Bezogen auf Fahrzeuge bietet sie z. B. Schutz beim Gebrauch von:

• Fahrrädern

• Inlineskatern

• (Tret-)Rollern

• Skateboards

• Handkarren

Das auch im öffentlichen Raum. Selbst eBikes sind mitversichert, sofern der Motor nur unterstützend wirkt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten. Bitte fragen Sie uns im Zweifelsfall, ob die Privathaftpflicht noch ausreicht.

 

Jetzt braucht es Winterreifen!

Wir sagen Ihnen da sicher nichts Neues, möchten aber dennoch ausdrücklich darauf hinweisen: Jetzt sollten Sie Winterreifen aufziehen! Ihr Pkw hat nur vier postkartengroße Kontaktflächen zur Straße, da sollte der Kontakt möglichst auch bei Minustemperaturen erhalten bleiben. Einzig die Gummimischung von Winterreifen ermöglicht dies. Auch Ganzjahresreifen sind nur ein halbherziger Kompromiss, den Sie bei schlechter Witterung bereuen können. Der Gesetzgeber schreibt der Witterung angemessene Bereifung vor. Aus gutem Grund! Nichts verursacht in der kalten Jahreszeit mehr Unfälle als falsche Bereifung. Ein Bremsen kann genügen, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Falsche Bereifung gefährdet daher auch den Versicherungsschutz! Gehen Sie bitte kein unnötiges Risiko ein. Sie können nie wissen, wie der Winter wird oder wie der Straßendienst funktioniert. Nehmen Sie das bitte nicht auf die leichte Schulter.

 

Zahnspange? Zahlt doch die Kasse…!?

Schöne Zähne sind etwas, was sich sicherlich alle Eltern für ihre Kinder wünschen. Ein strahlendes Lächeln wirkt ansteckend und nicht wenige sind überzeugt davon, dass man es damit leichter hat im Leben. Die Kosten der Korrektur einer Zahnfehlstellung können sehr hoch ausfallen. Die Krankenkassen kommen nur dann für die Kosten auf, wenn die Fehlstellung als „ausgeprägt“ eingestuft werden kann. Das Ausmaß der Fehlstellung wird in fünf Graden eingeteilt, den sog. „KIGs“ (Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) greift nur für die Schweregrade drei bis fünf. Für die erste und die zweite Stufe besteht aus Sicht der GKV kein dringender Behandlungsbedarf, sodass die Betroffenen die Kosten selbst tragen müssen. Ob Handlungsbedarf besteht, mögen Eltern ganz anders sehen als die GKV. Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt, handelt es sich dabei lediglich um die Regelversorgung. Das bedeutet, dass die Patienten nicht in den Genuss moderner und besonders schonender Verfahren kommen, die eigentlich zur Verfügung stehen. Wer sie trotzdem in Anspruch nehmen will, muss die Differenz selbst zahlen.

Aus unserer Sicht macht der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die auch für kieferorthopädische Leistungen aufkommt, für Kinder absolut Sinn. Sie müssen allerdings darauf achten, dass der Abschluss früh genug erfolgt, bevor eine Behandlung ärztlich bereits angeraten wurde und die Wartezeit von acht Monaten erfüllt werden kann. Sehr gerne stellen wir Ihnen leistungsstarke Tarife vor, die Ihre Vorstellungen erfüllen und preislich attraktiv sind. Kontaktieren Sie uns einfach!

Hätten Sie es gewusst?

Ab kommendem Jahr wir der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung wieder komplett hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Die letzten Jahre musste der Zusatzbeitrag allein vom Arbeitnehmer getragen werden. Das Netto wächst ab Januar also etwas.

Die meisten Verkehrsunfälle werden inzwischen durch die Nutzung des Handys wärend der Fahrt verursacht. Bitte lassen Sie das Handy stecken, wenn Sie am Steuer sitzen. Danke!

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