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Wissenswertes aus der Risikovorsorge

„Wenn ich im Recht bin, bekomme ich
auch Recht!“

Ist das auch Ihre Meinung?

Die Praxis spricht da leider eine andere Sprache. Oft genug scheitert die Umsetzung dieser Maxime an der Wirklichkeit. Oft genug erscheint einem Betroffenen das finanzielle Risiko, den Rechtsweg einzuschreiten, zu hoch – angesichts einer finanzkräftigen Gegenseite mit einer eigenen Rechtsabteilung. Gut, wenn man in so einem Fall einen Rechtsschutzversicherer hat, der einem genau dieses finanzielle Risiko abnimmt!

Stellen Sie sich vor, Sie haben für sich und Ihre Familie eine Fernreise gebucht, auf die Sie sich schon so lange gefreut haben. Das All-Inclusive-Angebot in die „DomRep“ kostet Sie von ihrem schwerverdienten Geld die stolze Summe von 4.992 Euro. Doch welch unangenehme Überraschungen erwarten Sie am Urlaubsort…

Das neue Komforthotel ist erst teilweise fertig. Sie werden permanent vom Baulärm gestört. Das nervt nicht nur Sie, sondern auch das unfreundliche Hotelpersonal. Der endlose Weg zum Strand führt vorbei an unzähligen Baustellen. Und das ist erst der Anfang! Der ganze Urlaub ist alles andere als erholsam. Wenn wenigstens das Essen in Ordnung wäre… Was tun? Na klar: Zumindest eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises muss her!

Leider zeigt sich der Veranstalter nicht gerade begeistert von Ihrer Idee, Ihnen einen vierstelligen Betrag zu erstatten. Nun ist guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes.

Also bekommt Ihre Rechtschutzversicherung Arbeit – aber haben Sie auch solche Vertragsstreitigkeiten in Ihrem Vertrag abgesichert? Oder nur den „Einsteiger-Rechtsschutz“ für Ihren Pkw? Lassen Sie sich den Ärger mit zahlungsunwilligen Vertragspartnern abnehmen, lassen Sie sich Ihren Anwalt von Ihrem Rechtsschutz bezahlen!

Bitte sprechen Sie einfach mit uns, wir beraten Sie gerne.

Kostenrisiko

Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro).

Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €)
2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,– €)
3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €)

Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt.

 

Wenn die Skischaukel im Akja
endet…

Haben Sie schon Ihren Skiurlaub geplant? Oder bleiben Sie lieber daheim und gehen ins Hallenbad? Egal, bitte passen Sie auf sich auf, denn die meisten Unfälle passieren in der Freizeit (im häuslichen Bereich und bei sportlichen Aktivitäten). Wie schnell ist man beim Skifahren gestürzt – man will seine Tageskarte ausnutzen und so lange den Hang hinuntersausen, bis kein Lift mehr hochfährt; und vor lauter Begeisterung merkt man nicht, dass es schon lange Zeit war, für diesen Tag aufzuhören.

Und anstatt den Après-Ski-Drink zu genießen, bekommt man einen Tee im Krankenhaus vorgesetzt. Und der Bettnachbar hat eine Gehirnerschütterung, die er sich bei einem Sturz im Hallenbad zugezogen hat…

Zum Glück, denken Sie sich da, haben Sie ja bereits an eine Auslandsreisekrankenversicherung gedacht. Somit sind ja eventuelle Mehrkosten gedeckt, die die AOK nicht bezahlt. Aber das Röntgenbild Ihres komplizierten Bruches treibt Runzeln auf die Stirn Ihres behandelnden Arztes – und er eröffnet Ihnen, dass Sie wahrscheinlich Ihren verletzten Fuß nicht mehr richtig bewegen können, wenn der Bruch verheilt ist. Na prima, der Urlaub ist gegessen, Sie können das traumhafte Wetter nur aus dem Fenster genießen – und als Zugabe ist auch noch die Beweglichkeit Ihres Fußes eingeschränkt, so dass Sie vielleicht nicht mehr joggen können.

Wir als Ihr Makler können Sie zwar nicht vor solchen Unfällen bewahren, aber wir können helfen, zumindest die Folgen Ihres Unfalles abfedern. Mit einer Unfallversicherung bekommen Sie z. B. Krankenhaustagegeld, eine Invaliditätsentschädigung – und vielleicht sogar eine Unfallrente. Sie schützt sie 24 Stunden am Tag und überall auf der Welt bei nahezu jeder Tätigkeit der Sie gerade nachgehen. Wir beraten Sie gern und machen Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren eigenen Bedürfnissen.

Hätten Sie es gewusst?

  • Die meisten Tarife der Privathaftpflichtversicherung am Markt übernehmen keine Glasbruchschäden an der selbstbewohnten, gemieteten Immobilie, da man sich gegen dieses Risiko mit einer speziellen Glasversicherung einfach und kostengünstig absichern kann.
  • Ab dem 1. Juli wird das Kindergeld angehoben. Der Kinderfreibetrag wird in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro erhöht.

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