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Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Gewerbekunden

Und, wie nutzen Sie Ihre Fahrzeuge?

Bei rein privaten Fahrzeugen ist deren Nutzung – auch für den Versicherer – recht klar: Man fährt zur Arbeit, zum Einkaufen, in den Urlaub… Das kann man hinsichtlich des Risikos sehr angenehm einschätzen und die Beiträge entsprechend kalkulieren. Bei gewerblichen Fahrzeugen gibt es eine Vielzahl verschiedenster Nutzungen: Werkverkehr, gewerblicher Güterverkehr, als Mietwagen, den man Kunden überlässt… Auch diese sehr unterschiedlichen Risiken lassen sich für sich genommen kalkulieren – nicht jeder Versicherer ist aber auch bereit, höhere Risiken zu zeichnen. Ein Fahrzeug im Werkverkehr, das von einer recht überschaubaren Anzahl möglicher Fahrer bewegt wird (Ihrer Belegschaft), ist hier ein sehr viel überschaubareres Risiko, als der Mietwagen, den im Monat zwanzig „fremde Leute“ fahren, die weder Bezug zu Ihrer Firma noch dem Fahrzeug selbst haben. Da werden sehr viel mehr Schäden verursacht. Es ist daher im ersten Schritt erst einmal schwierig, überhaupt einen Versicherer zu finden, der zeichnet – und der Preis ist deutlich höher als bei einem „normalen Risiko“. Nicht jedem Versicherungskunden ist überhaupt klar, dass Versicherer hier Unterschiede machen. Und so landen immer wieder Transporter und Anhänger unter falscher Nutzungsangabe bei Versicherern, die den tatsächlichen Einsatz gar nicht zeichnen würden. Auch bei gelegentlicher Andersverwendung besteht dieses Problem (z. B. wird ein Bus übers Wochenende vermietet, ein Anhänger wird bei einem Festumzug eingesetzt (Personenbeförderung) etc.). Mit einer falschen bzw. unvollständigen Nutzungsangabe begehen Sie eine Obliegenheitsverletzung, die den Versicherungsschutz massiv gefährdet. Das kann dazu führen, dass Sie im Schadenfall auch für Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter von Ihrem Versicherer in vollem Umfang in Regress genommen werden können. Das kann spätestens bei einem Personenschaden existenzbedrohend sein. Wir bitten Sie daher eindringlich, uns über jede Veränderung in der Nutzung Ihrer Fahrzeuge, wenn auch nur tageweise, umgehend zu informieren. Dieses Risiko lohnt sich nie!

Sie arbeiten an Autos?

Neben Werkstätten und Händlern gibt es inzwischen eine ganze Reihe anderer Berufe, die regelmäßig an Kundenfahrzeugen arbeiten. Werbeagenturen sind ein gutes Beispiel für eine Branche, die in der ersten Betrachtung nichts mit Kraftfahrzeugen zu tun hat. Dabei zählt das Anbringen von Werbebeschriftungen zu den Standardleistungen vieler Agenturen. Dafür verbleiben die Kundenfahrzeuge in der Obhut der Agentur, werden von deren Angestellten bewegt und „bearbeitet“, also beklebt. Wird das Fahrzeug bei der Bewegung oder der Bearbeitung beschädigt, kommt hierfür in aller Regel nicht die Betriebshaftpflicht auf. Grundsätzlich stellt der Gebrauch – und dazu zählt auch das Fahren der Kundenfahrzeuge – einen klassischen Ausschluss der Haftpflichtversicherung dar (die sog. „Benzinklausel“). Schäden, die so entstehen, müssten ggf. also von Ihnen selbst getragen werden. Versicherungsschutz kann allerdings über die sog. „Handel-/Handwerk-Deckung“ bei vielen Versicherern angedockt werden. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Vollkaskoversicherung für Kundenfahrzeuge. Sie umfasst die üblichen Gefahren einer Voll- und Teilkasko – und sieht in der Regel auch eine Selbstbeteiligung vor. Zumindest große Beschädigungen an einem Fahrzeug (z. B. Unfall durch missachtete Vorfahrt) führen so nicht zu größeren finanziellen Einbußen für das Unternehmen. Falls auch Ihre Firma ein „Kfz-Problem“ hat, kommen Sie bitte auf uns zu. Dankeschön!

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