Wissenswertes aus der Risikovorsorge für den Gewerbekunden aus dem Dezember 2026
RECHTZEITIG AN ZUZAHLUNGEN DENKEN!
Noch ist etwas Zeit im Jahr 2025, doch die Uhr tickt. Vor allem, wenn Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Geschäftsführer im Besitz eines Rürup- Rentenvertrages (Basisrente) sind oder in den Genuss einer Tantiemen-Auszahlung kommen. Dann bleiben Ihnen noch ein paar Tage Zeit, um richtig Steuern zu sparen. Für 2025 steht ein großer Betrag zur Verfügung, der staatlich gefördert in einen Rürup-Vertrag einbezahlt werden kann. Sind Sie einzeln veranlagt, stehen Ihnen 29.344 Euro an Beitrag zu, die vollständig steuerlich absetzbar sind. Bei Ehepaaren sogar die doppelte Summe. Diese kann (bei Ehepartnern) nach Belieben aufgeteilt werden, also auch gern alles bei einer Person, wenn nur ein Rürup-Vertrag besteht. Als Selbstständiger/Freiberufler können Sie unter anderem auch Unternehmensgewinne oder Steuerrückzahlungen nutzen. Selbstverständlich können Sie auch Angespartes, nicht benötigtes Kapital, verwenden, um Ihre Steuerlast im aktuellen Jahr zu reduzieren. Sollten Sie noch keinen Rürup-Vertrag haben, dann beraten wir Sie gern. Gerade als Selbstständiger oder Freiberufler ist die Rürup-Rente eine großartige Möglichkeit, steueroptimiert die eigene Altersvorsorge zu gestalten. (Beachten Sie jedoch bitte, dass von dieser Summe zunächst gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuziehen sind.)
Eine ähnliche Situation ergibt sich bei Firmen-Entscheidern wie Geschäftsführern oder Vorständen, die als variablen Vergütungsteil eine Tantieme zum Jahresende erhalten. Meist im November erreichen die Zahlen der Steuerberater das Unternehmen. Diese Zahlen lösen im besten Fall eine Auszahlung der verhandelten Tantieme aus. Dann freuen nicht nur Sie sich über die Sonderzahlung, auch der Fiskus öffnet beide Hände. Diese Steuerlast kann jedoch relativ einfach verschoben werden: Eine komplette oder teilweise Umwandlung in eine beitragsorientierte Pensionszusage verschiebt die aktuelle Steuerlast in die Zukunft, sogar bis zum Rentenbeginn. Der Vorteil liegt darin, dass Sie später von einem niedrigeren Steuersatz als während des Arbeitslebens profitieren könnten. Zudem handelt es sich bei der rückgedeckten Pensionszusage um ein sehr flexibles Produkt, das keine Verrentungspflicht oder regelmäßige Sparraten vorsieht. Bestens geeignet für jährliche Einmal- und Sonderzahlungen. Zusätzlich können Sie bei einer späteren Kapitalauszahlung auch ein weiteres Instrument zur Steuerreduzierung nutzen: die sogenannte Fünftelregelung. Diese sorgt dafür, dass die Steuer so berechnet wird, als ob die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wäre und senkt somit die Gesamtsteuerlast merklich.
Beide Varianten haben – obwohl es grundverschiedene Produkte sind – zwei Gemeinsamkeiten: Zum einen reduzieren Sie Ihre aktuelle Steuerlast und zum anderen besparen Sie mit der Einmalzahlung auch Ihre Altersvorsorge.
Wie es mit der gesetzlichen Rentenversicherung weitergeht, ist ungewiss. Eigenständig Verantwortung übernehmen, gepaart mit einer Reduzierung der eigenen Steuerlast klingt da total vernünftig, oder? Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei uns.
WAS IST DRAN AN BESCHRÄNKTER HAFTUNG?
Die GmbH ist die wohl häufigste Unternehmensform in Deutschland. Ausschlaggebend für die Wahl dieser Rechtsform ist oft die Beschränkung der persönlichen Haftung von Gesellschaftern auf das Gesellschaftsvermögen im Außenverhältnis (§ 13 II GmbHG). Häufig wird dabei aber übersehen, dass dies nur für die Gesellschafter und nicht für Geschäftsführer (auch nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer) gilt. Bei diesen ist eine Inanspruchnahme im Innenverhältnis nach § 43 II GmbHG möglich und mittlerweile auch üblich. Im Kontext dessen zeigt sich eine steigende Entwicklung in der Rechtsprechung, die in den letzten Jahren verstärkt da hingehend tendiert, Gläubigern einer GmbH eine unmittelbare Inanspruchnahme der Gesellschafter-Geschäftsführer zu ermöglichen, die demzufolge mit dem Privatvermögen einzustehen hätten. Dies stellt keinen Widerspruch zum Grundsatz „beschränkte Haftung“ der Rechtsform GmbH dar, da die Rechtsprechung diese Haftungserweiterung der Verantwortlichen vor allem in jenen Bereichen vorantreibt, in denen dem Firmenlenker pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen wäre, z.B. dessen Versäumnisse kausal für Forderungsausfälle waren. Andere Beispiele sind: verspätete Insolvenzantragsstellung (dadurch Schädigung Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern etc.), Unterkapitalisierung bei Firmengründung oder Unternehmenswachstum usw.
Angesichts dieser versteckten Risiken, über die sich vermutlich viele Gesellschafter-Geschäftsführer nicht klar sind, ist eine D & O-Versicherung mehr als sinnvoll. Sie prüft, ob ein rechtlicher Anspruch besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme und des Leistungsumfangs auch dafür auf, was wiederum das Privatvermögen unberührt lassen kann.
OPTIMALER SCHUTZ DURCH IHRE MITTEILUNG
Unsere Aufgabe als Versicherungsmakler besteht per Gesetz darin, allein Ihre Interessen zu vertreten und Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Teilen Sie uns daher bitte immer umgehend mit, wenn sich etwas ändert, damit wir auch bereits bestehende Verträge prüfen und ggf. aktualisieren können.
Ihr Unternehmen unterliegt ständigen Veränderungen, ob durch Wachstum, neue Projekte oder andere Anpassungen. Diese Entwicklungen können direkte Auswirkungen auf Ihre Risikosituation haben. Nur, wenn Sie uns über diese Änderungen informieren, kann sichergestellt werden, dass Ihre Versicherungslösungen optimal auf Ihre aktuelle Situation abgestimmt sind. Denn Ihre Gewerbeversicherung ist keine statische Angelegenheit, vielmehr ist sie ein lebendiges Instrument, das sich mit den Anforderungen Ihres Unternehmens während eines Betriebsjahres weiterentwickelt: Neue Standorte, erweiterte Produktlinien, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Neuanschaffungen von Maschinen oder mehr Mitarbeiter – all das beeinflusst Ihre Risikosituation und kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Versicherungsanforderungen haben. Des Weiteren eröffnen sich oft Chancen zur Anpassung Ihrer Tarife, um gegebenenfalls Ihre finanzielle Belastung zu optimieren. Beispielsweise könnten sich bei einer Erweiterung des Sicherheitssystems Einsparungen ergeben oder bei mehreren Firmenfahrzeugen ein günstigerer Flottentarif gewählt werden.
Wir möchten Sie ermutigen, uns bei jeglichen betrieblichen Veränderungen zu kontaktieren. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Versicherungsschutz nicht nur umfassend, sondern auch kosteneffizient gestaltet ist.
Beitrag teilen
WARUM MASCHINEN HEUTE ÖFTER AUSFALLEN
DER SCHILD FÜR JEDEN BETRIEB
STRAFZINSEN? DAS MUSS DOCH NICHT SEIN!
GEBÄUDEVERSICHERUNG: PREISENTWICKLUNG VERSTEHEN LERNEN
DIE GESUNDHEITSKARTE WIRD DIGITAL
HAT SICH ETWAS VERÄNDERT?
RECHTZEITIG AN ZUZAHLUNGEN DENKEN!
WAS IST DRAN AN BESCHRÄNKTER HAFTUNG?
OPTIMALER SCHUTZ DURCH IHRE MITTEILUNG
HAUSRATVERSICHERUNG: INFLATION FRISST SCHUTZ
OHNE ABSICHERUNG KEIN PLAN B
IHRE RENTE SELBST IN DIE HAND NEHMEN
DER UNVERZICHTBARE SCHUTZSCHILD FÜR UNTERNEHMER
PRIVATE AUTOS OHNE SORGE BERUFLICH NUTZEN
SCHUTZ BEIM TRANSPORT
Der persönliche Kontakt ist uns wichtig
Sie haben Fragen, Anregungen oder wünschen spezielle Informationen? Kontaktieren Sie uns direkt und unverbindlich. Ein DVM Mitarbeiter nimmt sich persönlich für Sie Zeit.
