Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Gewerbekunden aus dem August 2025
GEWERBERECHTSSCHUTZ – ARBEITSRECHT UND MEHR
Es braucht keinen großen Skandal, damit ein rechtlicher Konflikt ein Unternehmen an seine Grenzen bringt. Ein Mitarbeiter erhebt beispielsweise Kündigungsschutzklage, ein Lieferant stellt plötzlich unberechtigte Forderungen oder die Stadt erhebt ein Ordnungsgeld aufgrund eines angeblich nicht an gemeldeten Sonderverkaufs. Was zunächst harmlos beginnt, endet nicht selten vor dem Richter. Und dann drohen erhebliche finanzielle Folgen. Für Gewerbetreibende, Selbstständige und kleine Unternehmen ist die Gewerberechtsschutzversicherung längst mehr als ein optionaler Schutzschirm. Sie ist ein strategisches Muss. Sie übernimmt dabei die Kosten für Anwälte, Gutachter sowie weitere mit dem Rechtsstreit verbundene Ausgaben. Dabei sind unterschiedliche Rechtsgebiete abgedeckt, die für Betriebe von Bedeutung sind. Hier einige Beispiele:
Kaum ein Bereich bringt so zuverlässig Konfliktpotenzial mit wie das Arbeitsrecht. Besonders prekär: Im Arbeitsrecht trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Heißt: Auch wenn Sie als Arbeitgeber Recht behalten, zahlen Sie trotzdem. Ohne Rechtsschutz summieren sich Anwalts- und Gerichtskosten schon bei einem einzelnen Fall schnell auf mehrere Tausend Euro.
Der gewerbliche Rechtsschutz greift jedoch längst nicht nur bei internen Streitigkeiten. Auch bei Konflikten mit Dritten über vertragliche Inhalte und Leistungen bietet die Rechtsschutzversicherung finanziellen Beistand. Je nach Anbieter und Tarif beispielsweise für Hilfsgeschäfte, Investitionsgeschäfte,  Versicherungsverträge und für immer mehr Betriebsarten und Branchen auch einen vollumfänglichen Vertragsrechtsschutz.
Wer hier keine Absicherung hat, riskiert schnell seine Liquidität.
Auch mit Behörden kann es ungemütlich werden: Eine Betriebsprüfung endet mit Steuernachforderungen, der Außendienst reklamiert eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr oder es steht gar der Vorwurf im Raum, gegen Umweltauflagen verstoßen zu haben.
Ob gerechtfertigt oder nicht: Wer sich gegen solche Vorwürfe verteidigen will, braucht rechtliche Expertise. Und die kostet oft mehr als einem lieb ist. Der Gewerberechtsschutz übernimmt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung). Doch Aufgepasst: Für bestimmte Bausteine kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich dann innerhalb dieser Zeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. Gute Tarife beinhalten zudem beispielsweise eine telefonische Erstberatung oder Mediationsverfahren.
Bei Interesse prüfen wir für Sie gern Ihre bestehenden Policen. Damit Sie Ihr Recht jederzeit durchsetzen können. Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei uns.
SELBSTSTÄNDIG – BU ODER NICHT?
Selbstständige haben in den ersten fünf Jahren ihrer ausübenden Tätigkeit die Wahl, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Wer sich dafür entscheidet, erhält einen Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente, die von der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Die Versorgung im Falle einer Erwerbsminderung durch einen Unfall oder einer Krankheit ist jedoch meist ungenügend, zumal ein Leistungsanspruch eben erst bei Erwerbsminderung und nicht schon bereits bei Berufsunfähigkeit besteht. Schnell kann so eine existenzbedrohende Situation entstehen – auch für das Unternehmen. Auch die Absicherung bzw. die Beantragung der BU-Rente für gewisse Berufsgruppen über ein Versorgungswerk kann mit enormen Hürden verbunden sein. Oft gewähren diese eine Zahlung nur bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit. Was bleibt, ist oft die Grundsicherung.
Mit einer BU-Versicherung (BU) kann diese potenzielle Existenzbedrohung vermieden werden. Die BU ist daher für den Selbstständigen vermutlich noch wichtiger als für Angestellte und bietet den umfassendsten Schutz. Hier entscheidet der Antragssteller, welche Monatsrente abgesichert werden und bis zu welchem Alter der Schutz bestehen soll. Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit geht es dann darum, wie sehr das Krankheitsbild Einfluss auf die konkrete letzte Tätigkeit hatte (meist weniger als 50 Prozent für mindestens sechs Monate). Der Antragssteller und dessen Beruf stehen also tatsächlich im Zentrum des Schutzes. Der Beitrag für diesen exquisiten Schutz bildet sich aus dem Risiko des Berufsbildes, dem Alter, der Versicherungszeit, der gewünschten Rentenhöhe sowie dem Gesundheitszustand.
SCHUTZ FÜRS KFZ-GEWERBE
Im Kfz-Gewerbe geht es um mehr als ums Schrauben oder Verkaufen: Kundenfahrzeuge werden bewegt, repariert, Neuwagen rangiert etc. Wo so viel Bewegung herrscht, kann schnell etwas passieren. Die richtige Absicherung ist daher das A und O. Viele Betriebe wissen jedoch nicht, wo sie mit ihrer Absicherung gerade stehen oder gehen davon aus, dass die Betriebshaftpflicht (BHV) schon alles regelt. Ein Trugschluss.
Die klassische BHV ist die Basis für jeden Gewerbebetrieb. Aber: Für Kfz-Betriebe greift sie oft zu kurz. Bestimmte Risiken sind nämlich grundsätzlich ausgeschlossen, z. B. Fahrzeugbewegungen. Sie sind durch die sogenannte Benzinklausel nicht gedeckt. Auch Obhuts- und Tätigkeitsschäden sind nicht automatisch mitversichert. Diese Risiken lassen sich über Zusatzbausteine und spezielle Bedingungen für Kfz-Betriebe (KfzSBHH) abdecken.
Bei Schäden, die beim Rangieren oder durch Diebstahl der Fahrzeuge entstehen können, greift die Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung für Betriebe. Sie deckt Schäden an Dritten und – über eine Kaskoversicherung – auch Schäden am Kundenfahrzeug. Ein großer Vorteil dieser Fremdschadenversicherung: Der Betrieb kommt so für den Schaden auf, ohne dass der Kunde seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen muss. Das vermeidet Ärger und erhält die Kundenbeziehung. Aufgepasst bei Gewährleistungsansprüchen: Hier geht es nicht um Schäden, sondern vielmehr um einen nicht erfüllten Vertrag. Dieses Risiko ist grundsätzlich nicht versicherbar und trägt der Unternehmer selbst.
Sie möchten mehr zu den genannten Versicherungsthemen erfahren? Wir sind jederzeit gern Ihr Ansprechpartner.
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