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Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Kindern finanzielle Sorgen nehmen

Kinder sind unsere Zukunft – und sie werden es in der eigenen nicht gerade einfach haben. Unser Sozialsystem ist nicht darauf ausgelegt, dass es mehr alte als junge Bürger gibt. Und auch nicht darauf, dass die jungen (bedingt durch den Trend zum Studium) immer später überhaupt ins Berufsleben einsteigen. Da ein radikaler Systemwechsel schwierig umsetzbar und eben sehr radikal wäre, bleiben nur zwei Lösungen für die Altersrente unserer Kinder: Sie wird noch kleiner ausfallen als heute und man bekommt sie noch später als heute. Anders wird es nicht gehen. Und der Anteil am Geld, das man selbst zusammensparen muss, um davon im Ruhestand leben zu können, wird sehr viel größer ausfallen müssen als heute. Und das, wo steigende Mieten wohl auf Dauer nicht mit der Entwicklung der Einkommen Schritt halten können. Es wird nicht einfach werden für den Nachwuchs. Und deshalb sollten wir alle einmal darüber nachdenken, ob wir nicht helfen können bzw. das sogar müssen, damit am Ende doch noch alles gut werden kann. Wenn Sie beispielsweise einen Teil des Kindergelds in ein Sparprodukt fließen lassen, bildet sich durch den Faktor Zeit und den Zinseszinseffekt quasi automatisch ein respektabler Betrag. Da wird der Stein durch den steten Tropfen ordentlich ausgehöhlt. Ob Sie die Monatsrate nach dem Berufseintritt Ihres Kindes dann selbst weitertragen möchten oder es künftig selbst dafür aufkommen soll, kann man dann in zwanzig Jahren entscheiden. Heutige Produkte sind so flexibel, dass zu gegebener Zeit auch Entnahmen für Führerschein und ähnliches möglich sind. UND! Es gibt Anbieter, über die Ihr Kind mit einem solchen Sparprodukt zusätzlich die Möglichkeit erhält, zum Berufseintritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, ohne dass dann eine Gesundheitsprüfung nötig wird. Für viele junge Menschen ist dieser Schutz nur noch mit Einschränkungen möglich, da der Stress im Studium zu groß war oder man sich beim Fußball das Kreuzband riss. So wertvoll die Absicherung der eigenen Arbeitskraft auch mit Ausnahmen noch ist, so wunderbar ist es doch, wenn der Mensch zu 100 % gegen alle denkbaren Ursachen geschützt ist. Verwehren Sie Ihrem Kind diese Möglichkeit der Vorsorge bitte nicht. Kinder benötigen Schutz – auch den durch Versicherungslösungen. Egal ob es um einen sorgenfreien Ruhestand, die finanzielle Versorgung bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder die bestmögliche ärztliche Behandlung im Fall einer schweren Krankheit geht. Wir haben Lösungen für Ihren Nachwuchs. Gemeinsam finden wir den richtigen Weg!

 

Das Zusammenspiel von Zeit und Geld

Das Zusammenspiel von Zeit und Geld bringt erstaunliches zustande.
Spart man für ein Neugeborenes z. B. nur 50 Euro Monat für Monat, kommen so zu dessen 65. Geburtstag rund 118.500 Euro zusammen, wenn eine
jährliche Verzinsung mit nur 3 % stattfindet.

Bei nur einem einzigen Prozentpunkt mehr p. a. steigt die Summe auf über 180.000 Euro an.

Selbst wenn man nur bis zum 25. Lebensjahr des Kindes spart und den so gebildeten Kapitalstock weitere 42 Jahre unangetastet bei 3 % p. a. ruhen
lässt, summieren sich Grundkapital und Zinserträge auf unglaubliche 72.500 Euro.

Das hilft und tut nicht wirklich weh.

 

 

E-Scooter – Versicherung ist Pflicht!

Die einen sehen in ihnen eine Entlastung der Verkehrssituation der Stadt, für die anderen sind sie einfach ein cooles
Fortbewegungsmittel: E-Scooter. Was Sie pünktlich zur Zulassung für den Straßenverkehr wissen sollten…

Was ist eigentlich so ein E-Scooter? Meist sehen sie aus wie Tretroller, die von einem Elektromotor unterstützt werden (meist mit Klappmechanismus, damit man wendig urban zwischen Scooter und „Öffis“ wechseln kann). Die neue Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange! Die offizielle Bezeichung für diese neue Fahrzeugklasse lautet „Elektrokleinstfahrzeug“. Und ganz wichtig: Sie fahren nicht schneller als 20 km/h! Gefahren werden darf künftig übrigens auf Radwegen (u. ä.) und der Straße. Fußgängerwege bleiben entgegen der ursprünglichen Planungen tabu! Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht weder einen Führerschein noch besteht Helmpflicht. Die Fahrzeuge müssen mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Bei der Anschaffung sollten Sie wirklich genau darauf achten, dass Ihr Scooter auch wirklich der Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Derzeit werden an den verschiedensten Stellen (z. B. Baumärkte, Sportartikelgeschäfte…) Fahrzeuge angeboten, die nie für den Straßenverkehr zugelassen wurden/werden. Oft sind sie zu schnell oder andere Voraussetzungen fehlen. Nicht alles, was man kaufen kann, darf auch auf die Straße! Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind die E-Scooter natürlich versicherungspflichtig. Ein klassisches Versicherungskennzeichen kann man an den meisten Modellen nicht montieren – ist auch nicht vorgesehen. Die Lösung wird in Form einer Aufklebplakette geboten. Neben der Haftpflicht ist auch eine Teilkaskoversicherung erhältlich. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den passenden Schutz zu finden!

 

Selbständig im Nebenerwerb?

Betreiben Sie auch ein Gewerbe neben Ihrem eigentlichen Beruf? Haben Sie einen Büro- oder Buchhaltungsservice, handeln ein wenig mit Gebrauchtwagen oder gehen regelmäßig als Händler auf Flohmärkte? Oder verdienen Sie sich als Musiker ein paar Euro nebenbei? Wie auch immer ein Nebengewerbe geartet sein mag, es bleibt eine selbstständige Tätigkeit – und die ist im privaten Versicherungsschutz grundsätzlich nicht abgedeckt. Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden etwas, tritt Ihre Privathaftpflicht hierfür nicht ein. Ebenso wird bei einem Einbruch entwendete Handelsware nicht von Ihrer Hausratversicherung erstattet. Damit es im Schadenfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, sollte frühzeitig geprüft werden, ob ggf. eine gesonderte Absicherung nötig ist – denn es gibt in gewissen Grenzen Ausnahmen vom generellen Ausschluss der privaten Verträge. Wir klären gerne für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Handlungsbedarf besteht. Gerne informieren wir Sie über Haftungsszenarien und zeigen Möglichkeiten der Absicherung auf. Auch spezielle Probleme – wie z. B. Schäden auf Transportwegen – können wir absichern helfen. Und hätten Sie gedacht, dass Sie wie ein Hersteller für ein Produkt Verantwortung tragen müssen, das Sie z. B. aus China importieren? Unsere Zeit hält sehr interessante Möglichkeiten bereit, ein lukratives Nebengewerbe aufzubauen. Doch wo Licht ist, gibt es auch Schattenseiten: Sprechen Sie uns bitte auf dieses Thema an, wenn Sie betroffen sind. Nehmen Sie dieses Risiko nicht auf die leichte Schulter!

Hätten Sie es gewusst?

Auch für eine eigentlich private Veranstaltung wie ein Polterabend oder eine Geburtstagsfeier kann es nötig werden, dass eine gesonderte Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte. Dies ist größtenteils abhängig von der Zahl der erwarteten Teilnehmer und vom Charakter des Events.

Als Bürgermeister, Landrat, Beamter oder auch als Angestellter im öffentlichen Dienst können Sie unter Umständen für Fehler im Dienst haftbar gemacht werden.
Eine Diensthaftpflichtversicherung fängt das für Sie auf.

 

 

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