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Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Versicherungsschutz im Homeoffice

Sehr viele Personen arbeiten im Zuge des Corona-Lockdowns derzeit von daheim aus. Wir möchten daher einen
Blick darauf werfen, wie es im Homeoffice um Ihren Versicherungsschutz bestellt ist.

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Grundsätzlich fällt auch das Arbeiten zu Hause unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Teufel steckt hier aber im Detail: Alle Tätigkeiten des Alltags (z.B. Kaffee holen) fallen daheim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unter den Schutz der GUV. Bleibt beispielsweise nach einem Treppensturz ein bleibender Schaden, dürfen Sie nicht mit entsprechenden Versorgungsleistungen rechnen. Mehrere Gerichtsurteile aus der Vergangenheit haben bestätigt, dass solche alltäglichen Dinge deutlich privater gewertet werden, als dies im Betrieb der Fall wäre. Eine private Unfallversicherung wäre hier eine sinnvolle Lösung – nicht nur für das Homeoffice. Vor allem, weil Sie tatsächlich für eine ernst zu nehmende Höhe Ihrer Absicherung sorgen können.
Firmenelektronik im Hausrat
Homeoffice ohne Technik ist für die meisten nicht möglich. Die Technik gehört in der Regel dem Arbeitgeber und dient der beruflichen Tätigkeit. Eine Hausratversicherung übernimmt grundsätzlich zwar auch den Schutz für fremdes Eigentum – aber nur dann, wenn es dem (privaten!) Haushalt des Kunden dient. Das ist bei Arbeitsgeräten nicht der Fall. Viele moderne Hausrat-Tarife sehen inzwischen aber auch den Einschluss von beruflich genutzten Gegenständen bis zu einer gewissen Höchstgrenze vor. Da sich nun längerfristig mehr Werte in Ihrem Haushalt befinden, müsste man eigentlich die Versicherungssumme anpassen. Über eine Vorsorgeregelung wird dies zumeist unnötig. Gerne prüfen wir für Sie, wie dies bei Ihnen geregelt ist.

Die gewerbliche Absicherung über Ihren Arbeitgeber Alle betrieblichen Versicherungen Ihres Arbeitgebers, die Sie mit absichern (z.B. Betriebshaftpflicht, Gruppenunfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung, D&O …), wirken in der Regel auch im Homeoffice weiter.

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

Ohne Lagerkoller durchs Homeoffice Die Arbeit im Homeoffice ist für die meisten von uns ungewohnt. Die Kollegen fehlen und auch die festen Rahmenbedingungen sind nicht mehr so klar erkennbar wie am Arbeitsplatz. Halten Sie diese Punkte ein – und der Lagerkoller wird unwahrscheinlicher:

• Schaffen Sie Routinen
• Nutzen Sie einen Raum für sich allein
• Halten Sie Pausen und Feierabend ein
• Halten Sie Kontakt zu Kollgen
• Hintergrundgeräusche (z. B. Radio, Podcasts) helfen gegen Isolationsgefühle
• Achten Sie auf Ihr Mindset und lassen Sie sich nicht von ständiger Negativberichterstattung poolen

Passen Sie auf sich auf!

 

Sprechstunde einfach online über Tablet oder Smartphone?

Momentan ist es nicht immer ganz einfach, einen Termin beim Hausarzt zu erhalten. Spontan die Sprechstunde aufsuchen, weil Sie ein Problem haben? Wenn es kein offensichtlicher Notfall ist, wird auch das schwierig. Aber auch, wenn sich die gegenwärtige Lage wieder entspannt haben wird, werden Sie wohl an einem Sonntagabend um 19 Uhr Ihren Hausarzt nicht so ohne Weiteres erreichen können, um mit ihm darüber zu sprechen, dass Sie schon den ganzen Tag
leichte, aber störende Bauchschmerzen haben. „Und deshalb den Notarzt rufen?“, werden Sie sich vielleicht fragen. Doch wie wäre es nun, wenn Sie 24 Stunden am Tag – egal, ob werktags oder am Wochenende – online mit einem Arzt sprechen könnten? Ein realer Mensch, der Ihnen per Videochat Fragen beantwortet und sich auch mal etwas anschauen kann, was Ihnen Sorgen macht? Auch wenn Sie im Auslandsurlaub sind, hätten Sie so die Möglichkeit, mit einem deutschen Arzt zu sprechen und sich einen Rat einzuholen. Sogenannte Telemedizin-Tarife, also Krankenzusatztarife, bieten Ihnen und Ihrer Familie genau diesen Gesundheitsservice. Diese Zusatzversicherungen sind für jedermann erhältlich, da keine Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Es gibt keine Wartezeiten – und der Schutz greift sofort ab Beginn. Kinder bis 16 Jahren sind ab Geburt beitragsfrei mitversichert. Unserer Meinung nach ist das eine sinnvolle Ergänzung zur regulären Gesundheitsversorgung, die sich dank altersunabhängigem Pauschalbeitrag jeder leisten kann. Das ist nicht nur zu Pandemiezeiten ein echtes Highlight. Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten vor.

Auch Ferienimmobilien wollen richtig abgesichert werden

Ein Ferienhaus ist ein Hort der Erholung, an dem man dem Trubel des Alltags einfach mal für ein paar Wochen Adieu sagen kann – egal, ob es das Ferienhaus auf Sylt oder im Ausland ist oder das Elternhaus in der alten Heimat, an dem das Herz hängt. Doch leider gibt es bei solchen Immobilien überall das gleiche Manko: Reguläre Wohngebäude- und Hausratversicherungen haben ein Problem mit dem langen Leerstand. Denn in einem nicht regelmäßig bewohnten Gebäude entdeckt man Brände, lecke Wasserleitungen oder Sturmschäden am Dach nicht so schnell wie am regelmäßigen Wohnort. Die Gefahr, dass ein Schaden dadurch größere Ausmaße annimmt, ist groß. Dass die Versicherer ein derartiges Risiko zumeist scheuen, können Sie sicherlich nachvollziehen. Einige wenige Anbieter haben allerdings spezielle Angebote für Ferienimmobilien im Repertoire. Da sich so eine große Anzahl an Risiken bei wenigen Unternehmen ansammelt, funktioniert das Gesetz der großen Zahlen wieder, das für funktionierende Versichertengemeinschaften notwendig ist. Mit diesen speziellen Tarifen ist der lange Leerstand übers Jahr hinweg kein Problem mehr und einkalkuliert. Informieren Sie uns daher bitte unbedingt, ob eine Ihrer Immobilien so genutzt wird. Bei konventionellen Tarifen stellt das Verheimlichen des Leerstandes eine Obliegenheitsverletzung dar, die zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Wir helfen gerne!

Hätten Sie es gewusst?

Als privat krankenversicherter Angestellter müssen Sie auch in der Phase der Kurzarbeit nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Ihr Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen sollte. Voraussetzung ist, dass die Phase maximal drei Monate anhält. Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten Sie weiterhin von Ihrem Arbeitgeber, aber auch von der Arbeitsagentur. Über Details informieren wir Sie gerne. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Das gilt für alle Ihre Versicherungen und auch, wenn Sie allgemeine Fragen zum Thema Vorsorge und Absicherung haben.

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