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Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Kleine Kinder – großer (Geld-)Bedarf

Zum alljährlich stattfindenden „Kindersicherheitstag“ kündigte das Bundesfinanzministerium unlängst an, im Herbst etwa 4,3 Milliarden Euro als Kinderbonus auszahlen zu wollen – Corona sei Dank. Dies ist durchaus begrüßenswert, jedoch in Anbetracht der Kosten, die für die Sicherheit eines Kindes tatsächlich anfallen, letztlich wohl nur der vielbesagte Tropfen auf dem heißen Stein. Das Statistische Bundesamt kommt in einer Ausgabenkalkulation auf bis zu 250 000 Euro, die vom ersten Schrei im Krankenhaus bis zum Ende eines Studiums anfallen können. Noch nicht eingerechnet sind dabei Ausgaben für Zahnspangen, Sehhilfen oder etwaige ernst zu nehmende Erkrankungen. All das bedeutet für eine Familie in erster Linie hohen Geldbedarf. Daher: Seien Sie clever und sorgen Sie vor! Die Basis hierfür bilden Verträge, die die wichtigsten Risiken fokussieren. Mit steigendem Alter des Kindes lassen sich diese zur Optimierung des Schutzes weiter ausbauen.

Schutz vor Mehrbelastungen durch Krankheiten

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern sind Kinder zwar in der Regel kostenfrei mitversichert, aber dennoch können Deckungslücken entstehen. Mit einer Zusatzversicherung lässt sich für alle denkbaren Bereiche eine optimale Lösung finden. Und aufgepasst: Da Beiträge für Kinder ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen diese verhältnismäßig niedrig aus und verursachen keine hohen Kosten!

Absicherung unfallbedingter Invalidität

Statistiken zeigen, dass sich ein Großteil der Unfälle von kleinen Kindern zu Hause ereignet. Dieser Bereich ist allerdings vom gesetzlichen Unfallschutz ausgenommen. Entstehen Ihrem Kind Folgeschäden, beispielsweise eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, stellen Leistungen aus der privaten Unfallversicherung eine erhebliche finanzielle Entlastung dar.

Kombischutz vor dem Schicksal

Je jünger ein Kind ist, desto wahrscheinlicher kann eine schwere Krankheit oder ein Unfall zu bleibenden Schäden führen, die sich dauerhaft auf die späteren beruflichen Möglichkeiten auswirken können. Clevere Kombiprodukte vereinen Schutz aus diversen Sparten.

Bester Schutz auch für Auszubildende

Um sorgenfrei durchstarten zu können, sind im Vorfeld einige Dinge zu beachten:
• Azubis, die während der Schulzeit über die Eltern privat krankenversichert waren, sind fortan pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und
verlieren u. U. wertvolle Leistungen. Über Zusatzversicherung lassen sich diese entstandenen Deckungslücken wieder schließen.
• Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sollte eines der Schlüsselthemen schon vor dem Berufseinstieg darstellen. Bereits für „kleines Geld“ lässt sich eine solide Basis schaffen.
• Privathaftpflichtschutz besteht in der Regel lediglich während der Erstausbildung weiterhin über die Eltern.

 

Schlüsseltresore im Fokus

Die Schlüsselverwaltung für Wohnhäuser ist nicht nur für Hausoder Immobilienverwaltungen ein eher unleidiges Thema. Bereits seit geraumer Zeit stechen daher vor immer mehr Türen privater Haushalte kleine Kästchen ins Auge. Derartige Vorrichtungen – sogenannte Schlüsselsafes oder -tresore – beseitigen die Probleme der Schlüsselverwahrung ohne großen Aufwand. Für steigenden Absatz sorgen im Privatbereich vor allem ältere Menschen oder deren Angehörige, wenn mehreren berechtigten Personen – beispielsweise Enkeln oder auch dem mobilen Pflegedienst, Haushaltshilfen oder Handwerkern – Zutritt zu den Wohnräumen gewährt werden soll, ohne dabei zusätzliche Schlüssel bereitstellen zu müssen. Versehen mit einem Zahlenschloss bietet dieses System zweifelsohne eine weitaus sicherere Lösung zur Aufbewahrung als etwa ein Versteck unter der Fußmatte oder im Blumentopf. Doch aufgepasst! Versicherungstechnisch ist hierbei etwas zu beachten: Denn fachgerecht montierte Schlüsseltresore stellen nicht nur werterhöhendes Gebäudezubehör dar – und sollten alleine deswegen dem Versicherer angezeigt werden –, sondern lösen auch in der Hausratversicherung eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach dem Gesetz aus, die dem Versicherer noch vor Durchführung der Montage mitgeteilt und von diesem bewilligt werden muss. Wird dies dem Versicherer nicht kundgetan, riskieren Sie im Schadensfall den Verlust des wertvollen Versicherungsschutzes. Sprechen Sie uns diesbezüglich bitte an; wir leiten alles Weitere für Sie in die Wege und klären, wie und ob Versicherungsschutz dargestellt werden kann.

 

Rundum sicher radeln

Keine andere Jahreszeit lädt mehr dazu ein, das komplette Freizeitgeschehen nach draußen zu verlegen, als der Sommer. In diesem Jahr vermutlich noch stärker. Besonders Fahrradausflüge sind bei allen Generationen beliebt: von der Familie mit Kindern über den sportlichen Mittzwanziger bis hin zu Senioren. Radfahren ist gesundheitsfördernd, umweltschonend, kostengünstig und macht Spaß! Wählen Familien für Touren bevorzugt Fahrräder mit Anhänger für Kind und Kegel, besteigen Sportskanonen schnittige Cross-Bikes, und Senioren setzen immer öfter auf die elektrobetriebene Variante. Besonders in den letzten Jahren schießen Fahrräder mit Zusatzmotor wie Pilze aus dem Boden und etablieren sich als feste Größe im Straßenbild. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang, der allerdings beim Kauf selten beachtet wird, ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Während sogenannte Pedelecs mit gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt und Schadenersatzansprüche Dritter in der Regel von den Privathaftpflichttarifen abgedeckt werden, benötigen S-Pedelecs sowie E Bikes hierzulande ein Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Auch gegen die Gefahren, welche die aktive Nutzung für das Fahrrad selbst mit sich bringt, können wir Ihnen zum Beispiel mit einer Fahrradvollkasko besten Schutz anbieten. Lassen Sie uns einfach wissen, wenn Sie weitere Informationen wünschen. Wir sind für Sie da!

Hätten Sie es gewusst?
Für ein Pedelec besteht weder Kennzeichen-, noch Führerschein-, noch Haftpflicht-Versicherungspflicht. Es besitzt lediglich eine Trethilfe, die auf 25 km/h begrenzt ist.

S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder, sind ebenso mit einem Hilfsmotor (bis 45 km/h) ausgestattet, benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichen-, versicherungs- und führerscheinpflichtig (Klasse M). Für das eigentliche E-Bike (tretunabhängiger Antrieb bis 45 km/h) gilt Selbiges

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