Wissenswertes aus der Risikovorsorge
Grundrente und alles ist gut?
Nach langen, zähen Verhandlungen hat die Bundesregierung im Juli dieses Jahres das Gesetz zur Grundrente verabschiedet. Da wurde im Vorfeld mit harten Bandagen gekämpft und sogar das Fortbestehen der großen Koalition davon abhängig gemacht. Als man sich dann auf den Kompromiss verständigt hatte, wirkten alle Beteiligten sehr zufrieden und es schwang unausgesprochen im Raum, hier etwas Großes auf den Weg gebracht zu haben.
Weil das Leben im Ruhestand nicht umsonst ist
Die Altersrentner im Land wissen es bereits: Zwischen letztem Nettoeinkommen und erstem Rentenbezug besteht eine für viele überraschend hohe Kluft – auch wenn man jahrzehntelang eingezahlt hat. Aus einem Bruttogehalt von 3000 Euro werden auch mit mehr als 40 Beitragsjahren im Alter keine 1200 Euro. Und das ist nur die Bruttorente, von der noch Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Netto bleiben da keine 1000 Euro mehr. Und nicht wenige Menschen in Deutschland, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet und Kinder großzogen haben, sind weit von diesen 1000 Euro im Monat entfernt. Eine Realität, die von weiten Teilen der Bevölkerung als sozial unfair angesehen wird. Aber nun kommt ja die Grundrente und es wird alles gut – oder?
Und die Grundrente richtet nun alles?
Die Medien berichteten zumeist recht knapp über den Beschluss der Grundrente. Sie soll für Rentner mit nicht mehr als 1250 Euro (Alleinstehende) respektive 1950 Euro (Paare) gelten. Da kann man schnell den Eindruck gewinnen, dass diese Zahlen die Höhe der beschlossenen Grundrente darstellen würden. Liegt man darunter, wird eben etwas „aufgegossen“ und der finanzielle Spielraum künftig höher. Aber nichts könnte weniger richtig sein. Die Grundrente, von der bis zu 1,5 Millionen Rentner profitieren sollen, fällt von Fall zu Fall extrem unterschiedlich aus. Und: Eine Garantie, keine Grundsicherung mehr beantragen zu müssen, ist sie keinesfalls; bei bestimmten Konstellationen ist dies aber möglich. Die Grundrente stellt lediglich eine kleine Verbesserung dar. Den gewohnten Lebensstandard sichert sie aber nicht. Hier sind Sie weiterhin ganz stark in der Eigenverantwortung. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.
In aller Kürze das Wichtigste:
Die Grundrente kommt nur für Bürger infrage, die
• mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können,
• im Durchschnitt weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr gesammelt haben,
• ein zu versteuerndes Monatseinkommen von nicht mehr als 1250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1950 Euro (Paare) haben (hierzu werden beispielsweise auch Mieteinnahmen gezählt).
Bestehendes Vermögen, wie Sparguthaben oder eine Immobilie, wird bei der Prüfung nicht mitberücksichtigt. Wird das oben genannte Monatseinkommen überschritten, besteht Anspruch auf anteilige Grundrente. Die Grenzen indes stehen noch nicht fest. Werden die Voraussetzungen erfüllt, dann
• werden die angesammelten Entgeltpunkte verdoppelt (max. auf 0,8 pro Jahr, max. für 35 Jahre),
• anschließend 12,5 Prozent von diesem Zuschlag abgezogen und
• auf den Zuschlag werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
Hitze und Starkregen
Man könnte beinahe „Alle Jahre wieder …“ anstimmen. Bereits zum wiederholten Mal beschert uns der Sommer Phasen extremer Hitze und Dürre. Natürlich ist das vor allem für die Land- und Forstwirtschaft eine Erschwernis, doch für Sie als Privatperson kann das mit deutlich größeren Problemen verbunden sein als nur mit schlaflosen Nächten und Durst. Hitze staut sich – und begünstigt Brände. Immer häufiger rücken die Feuerwehren aus, um Dachstühle oder Holzschlichten, die in Flammen aufgegangen sind, zu löschen – und nicht selten zugleich Wohnhäuser oder Garagen, auf die die Flammen übergegriffen haben. Feuer kann in kurzer Zeit enorme Schäden verursachen und ist die wahrscheinlichste Ursache für den Totalverlust eines Gebäudes (siehe Wildberg/ Tettau, Landkreis Kronach 2020). Hier muss die Versicherungssumme stimmen, damit Sie auch wirklich eine Entschädigung durch Ihre Wohngebäudeversicherung erhalten, die für ein neues Haus reicht. Wir helfen gerne bei einer aktuellen Einwertung. Doch auch der Bereich der Elementarschäden wird durch Hitze begünstigt. Je nach regionalen Bodengegebenheiten kann durch eine längere Hitzephase der Lehmboden austrocknen und an Volumen einbüßen. Das kann dazu führen, dass sich ein Gebäudefundament absenkt und z. B. Außenwände reißen. Wird die Hitze durch Regen unterbrochen, dann regnet es immer häufiger sintflutartig. Der trockene Boden kann diese Wassermassen kaum aufnehmen, sodass Kanäle überlaufen (gegebenenfalls mit Rückstau in den Keller) oder kleine, eigentlich harmlose Bäche ganze Landstriche überfluten (siehe Überschwemmung in Simbach 2016). Starkregen kann auch Hänge aufweichen, was zu Erdrutschen führen kann. Diese können Gebäude treffen oder aber die Gebäude rutschen selbst ab, wenn der Hangabgang unterhalb des Hauses stattfindet. Ein Wohnhaus ist dann schnell einsturzgefährdet (siehe Hangrutsch in Forchheim 2020). Absicherungen gegen Elementarschäden sind heutzutage wirklich unverzichtbar geworden – möglichst in der Wohngebäudeund Hausratversicherung. Gerade die Überschwemmung in Simbach ist auf YouTube sehr gut dokumentiert. Dort können Sie selbst einen Eindruck gewinnen, was ein beschauliches Bächlein alles anrichten kann. Ein Risiko, das Sie nicht eingehen müssen. Wir zeigen gerne, wie die finanziellen Folgen aufgefangen werden können.
Motorradfahrer im Fadenkreuz
In letzter Zeit liest und hört man viel Kritik an Motorradfahrern. Vor allem Lärmbelästigung durch aufheulende Maschinen und die permanente Nutzung kurvenreicher Strecken werden immer wieder angeführt – und das nicht nur in Deutschland, sondern beispielsweise auch in Österreich. Das treibt mitunter fragwürdige Blüten: So droht Fahrern von Maschinen mit einem Standgeräusch von über 95 dB nicht nur eine Geldstrafe von 220 Euro, sondern sie werden auch zurück nach Hause geschickt. Das gilt auch dann, wenn das Motorrad so im Serienzustand ausgeliefert wurde. Motorradfahrer sind momentan also in verschiedenen Ländern verstärkt im Fadenkreuz der Ordnungshüter. Da auch diese nur Menschen sind, denen Fehler unterlaufen können, wird nicht jedes Bußgeld, jede Fahrzeugstillegung oder jedes Fahrverbot unstrittig sein. Mit einer Rechtsschutzversicherung wird Ihnen der Rücken gestärkt, damit Sie Ihr gutes Recht durchsetzen können.
Hätten Sie es gewusst?
Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurden nicht nur Regelungen getroffen, die einen Arbeitgeber dazu verpflichten, sich finanziell am Alterssparen seiner Arbeitnehmer zu beteiligen (bei bestehenden Verträgen ab 2022). Es wurde auch eine Grenze gezogen, bis zu der auf Betriebsrenten keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Bei größeren Renten dann auch nur für den Teil der Rente, der diese Grenze übersteigt. Dadurch lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge noch viel mehr als bisher. Gerne lassen wir Ihnen bei Interesse weitere Details zukommen.
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