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Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit. Die kleinen Plagegeister sorgen als potenzielle Überträger von Krankheiten seit vielen Jahren für Schrecken. Vor allem Borreliose und Meningoenzephalitis (FSME) tauchen als Krankheits-Schreckgespenster alljährlich in den Medien auf und können zu bleibenden Schäden führen. Besonders schilmm: Durch Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland gibt es eine weitere Gattung, die Krankheiten übertragen kann. Die „Chance“ auf eine Infektion steigt also. Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht, daher ist ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren im Grunde die einzige ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion. Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken können überall lauern: in Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Erwischt einen die Zecke, kann dies vor allem für Kinder ernste gesundheitliche Konsequenzen haben. Zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung können Sie aber vorsorgen: mit einer Unfallversicherung. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Hierbei sollte tunlichst aufs Kleingedruckte geachtet werden, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch beim Namen. Oft ist von Insektenstichen und/oder -bissen die Rede. Nun ist die Zecke als Spinnentier (Arachnid) allerdings kein Insekt. Folge: Es gibt keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Die Zecke beißt allerdings nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher (anritzen der Haut, dann Stachel). Folge: Erneut ein guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Nur bei korrekter Definition der Infektionsursache (inkl. des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher gehen, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt. Gehen Sie hier für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst kein unnötiges Risiko ein. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene! Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Sie sind noch ungeschützt? Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

Nicht nur Infektionen…!

Krankheiten sind sicher das größte, aber bei weitem nicht das einzige Problem im Zusammenhang mit Bissen, Stichen etc. durch Insekten und anderes Kriechzeug. Da die Urlaubsziele der Deutschen inzwischen deutlich über den Gardasee hinausgehen, bringen sich Urlauber immer häufiger auch exotische „Andenken“ mit. Das können Gelege sein, die durch natürliche Öffnungen in den Körper eingebracht wurden oder auch Parasiten. Der globale Handel und die anhaltende Erwärmung sorgen aber auch im Inland für eine zunehmende Verbreitung von exotischen Tieren – und den Problemen, die sie verursachen. Und auch im heimischen Wald lauert Gefahr: So manche Walderdbeere, die ungewaschen im Kindermund landete war mit Fuchsbandwurmeiern übersäht… Grundsätzlich kann bei körperlichen oder geistigen Schäden, die daraus resultieren, eine Unfallversicherung finanziell hilfreich sein. Nicht bei jedem Tarif und nicht bei jedem Problem wird jedoch der Unfallbegriff erfüllt sein. Gerne überprüfen wir auch in dieser Richtung Ihren Schutz.

Die neuen Datenschutzregeln gelten auch für Ihren Verein…!

Bereits zum 25. Mai diesen Jahres greifen die Vorschriften der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Diese gelten nicht nur für Firmen, sondern für alle natürlichen und juristischen Personen – damit auch für Vereine. Unter den Datenschutz fallen alle personenbezogenen Daten: Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Bankverbindungen… und das nicht nur von Mitgliedern, sondern auch von Spendern, Kontakten usw. Ob die Daten digital oder auf Papier gespeichert und verarbeitet werden, spielt übrigens keine Rolle.

Zuständig für den Schutz dieser Daten ist der Vorstand. Diesem obliegt es, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. In diesem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, dass jeder im Verein, der mit den Daten zu tun hat, für das Thema Datenschutz sensibilisiert wird. Sind im Verein mehr als neun Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt, so muss auch ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dies kann auch eine externe Fachkraft sein, was unter anderem aus Gründen der Haftung dieser, falls es dennoch zu Fehlern kommt, zu empfehlen ist. Da die neuen Regelungen bei Verstoß sehr empfindliche Geldstrafen vorsehen, sollte sich jeder Vereinsvorstand unbedingt mit der Thematik auseinandersetzen. Vorlagen für z. B. Datenschutzerklärungen usw. bieten die IHKs auf Ihren Webseiten an. Sprechen Sie das Thema unbedingt in Ihrem Verein an!

Für Waldbesitzer!

In Deutschland gibt es etwa 1,5 Mio. Waldbesitzer, die jeweils unter 5 ha Wald besitzen. Darunter befinden sich auch viele Personen, die man zunächst nicht der klassischen Forstwirtschaft zuordnen würde – Angestellte, Beamte, Selbständige anderer Branchen… Gerade in Zeiten steigender Öl- und Gaspreise haben viel den Wald als Rohstoffquelle einer naturnahen Energie für sich entdeckt. Schwere Stürme wie „Kyrill“ im Jahr 2007 richten immer wieder große Schäden am deutschen Baumbestand an. Auch brennt es im Schnitt 1.300-mal im Jahr in unseren Wäldern. Gegen die finanziellen Folgen dieser Schäden kann man sich mit einer preiswerten Waldversicherung absichern. Diese Versicherung deckt Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder durch Absturz eines bemannten Flugkörpers (auch Teile und Ladung), Löscharbeiten (auch Gegenfeuer), Niederreißen oder notwendiges Ausgraben sowie Sturm. Auch eine Betriebshaftpflichtdeckung ist hier bereits mit enthalten, die für Fremdschäden aus dem Bewirtschaften des Waldes aufkommt. Unterm Strich handelt es sich bei diesem sinnvollen Schutz um eine preiswerte und unkomplizierte Kombi-Lösung für die Besitzer kleiner Waldstücke. Sie sorgt dafür, dass Ihr Wald rentabel bleibt und Sie Unwetter nicht mehr so arg schrecken müssen. Was dieser Schutz in Ihrem persönlichen Fall kostet? Das berechnen wir Ihnen natürlich gerne – kontaktieren Sie uns bitte einfach.

Hätten Sie es gewusst?

Zum 5. Januar 2018 trat das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Davon betroffen sind auch Wohnhäuser in Gebieten mit einem Hochwasserrisiko. So müssen danach neu installierte oder erneuerte Heizöltanks laut dem Gesetz künftig besser vor Wasser geschützt werden. Tanks, die bis zum Stichtag installiert werden und in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet liegen, brauchen bis zum Januar 2023 mehr Schutz. In Bereichen, die als „überschwemmungsgefährdet“ gelten, gibt es eine Frist zur Umrüstung bis 2033. Bis dahin muss jeweils der Aufstellungsraum gegen eindringendes Wasser geschützt werden. Der Tank muss außerdem so fest verankert werden, dass ihn Wasser nicht anheben kann.

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