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Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Von Pedelecs und eBikes

Das Konzept des Fahrrads mit Hilfsmotor ist bereits sehr alt. Bereits 1919 bot DKW (die spätere Auto Union, heute Audi) ein solches Fahrzeugkonzept mit Verbrennungsmotor an. Auch die Variante mit Elektromotor ist bereits seit den 80er-Jahren in serienreifer Form erhältlich. Dennoch traten die „eBikes“ oder „Pedelecs“ erst in den letzten Jahren ihren Siegeszug als Lifestyleprodukt an. Im April 2013 waren bereits mehr als 1.000.000 dieser Elektrofahrräder auf deutschen Straßen im Einsatz.
Gut 10 % davon fallen auf „schnelle Pedelecs“, die aus Eigenantrieb schneller als 25 km/h fahren können. Oft stellt sich dann die Frage, braucht es hierfür eine separate Haftpflichtversicherung. Braucht es eine eigene Absicherung bzw. ist diese gar verpflichtend vorgeschrieben? Hier kommt es ganz klar auf die technischen Merkmale des einzelnen Bikes an. Ganz pauschal kann man aber sagen, dass Pedelecs dann beitragsfrei in Ihrer Privathaftpflicht bereits mitversichert sind, wenn sie:
• eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben,
• der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet
• und nur bei Pedalbetrieb arbeitet.
Nahezu alle Anbieter versichern diese „Einstiegsklasse“ der Pedelecs wie ein normales Fahrrad ohne Hilfsantrieb. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich den Versicherungsschutz von Ihrem Versicherer im Vorfeld kurz bestätigen lassen. Wir übernehmen dies natürlich gerne für Sie. Alle Räder, die von diesen engen Vorgaben abweichen, unterliegen mit hoher Wahrscheinlichkeit der KFZ-Versicherungspflicht und müssen zumindest ein Versicherungskennzeichen führen. Starke Modelle können theoretisch sogar zulassungspflichtig werden. Ein Gespräch mit Ihrer Zulassungsstelle kann hier vor
bösen Überraschungen schützen. Halten Sie sich bitte immer vor Augen, dass Sie ggf. gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, wenn Sie ein versicherungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Hier droht eine Strafe und ein Entzug der Fahrerlaubnis. Bleibt die Frage, wie Sie das Rad selbst
gegen Schäden absichern können. Die Gefahr des Diebstahls scheint hier die einzig wirklich große zu sein. Hiergegen können Sie sich im Rahmen Ihrer Hausratversicherung absichern. Je nach Versicherer wird hier der Einschluss des Fahrraddiebstahlrisikos auch bis zu einer Entschädigungssumme von 5.000 Euro und mehr abgesichert. Fahrer größerer, versicherungspflichtiger Räder können hier ergänzend auch eine Kaskoversicherung mit einschließen, die u. a. auch dieses Risiko abdeckt.

Was Sie sonst noch wissen sollten:
• Die Beleuchtung eines Rades muss nicht mehr mittels eines Dynamos betrieben werden. Seit Kurzem sind auch batteriebetriebene Lampen im Straßenverkehr erlaubt.
• Auch wenn er nur bei den schnellen eBikes vorgeschrieben ist, sollten Sie auch bei langsameren Modellen immer einen Helm tragen, um Ihr Verletzungsrisiko zu minimieren.
• Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kann auch mit dem Rad begangen werden. Anders als z. B. beim PKW gibt es hier aber keine feste Promillegrenze. Verursacht ein Radfahrer einen Unfall, kann bereits ein Blutalkoholspiegel von 0,3 ‰ strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
• Beim Umbau eines handelsüblichen Fahrrads zum eBike erlischt im Regelfall die Garantieleistung des Fahrradherstellers

 

Alles regeln, so lange es noch geht…

Das Recht zur Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Was aber, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, darüber zu entscheiden, welche Behandlungen im Krankheitsfall durchgeführt werden sollen und welche nicht? Auch im Falle einer notwendig werdenden Betreuung haben Sie sicherlich eigene Vorstellungen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Diese müssen nicht zwingend mit denen des Vormundschaftsgerichts übereinstimmen. Es gibt drei Mittel, um Ihre persönlichen Wünsche für Ihre Angehörigen, Ärzte und Behörden zu dokumentieren: Die Patientenverfügung regelt, wie im Fall einer Krankheit behandelt werden kann (z. B. keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht). Die Betreuungsverfügung regelt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es z. B. nach einem Schlaganfall nicht mehr können (ggf. auch unterschiedliche Personen für unterschiedliche Bereiche wie Finanzen, Gesundheit etc.). Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie Vertrauenspersonen im Krisenfall bestimmte Vollmachten, damit es keiner gesonderten gerichtlichen Genehmigung bedarf (z. B. Mietverträge für Sie kündigen o. ä.). Um hier schnell und unkompliziert rechtsverbindliche, vorsorgliche Regelungen treffen zu können, erstellte das Bundesministerium der Justiz inhaltliche Vorlagen. Um keine
Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass die dokumentierten Regelungen noch aktuell sind, sollten Sie die Verfügungen spätestens alle zwei Jahre erneuern bzw. verlängern. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser wichtigen Vorkehrung. Geben Sie Ihren Angehörigen so Sicherheit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

Für vierbeinige Familienmitglieder

In etwa 13 % der deutschen Haushalte leben Hunde, in 16 % der Haushalte sind es Katzen, die den Alltag der dort lebenden Menschen bereichern. Über die Jahre, die einen so ein Tier begleitet, wächst es einem natürlich ans Herz und wird nicht selten zu einem weiteren, vierbeinigen Familienmitglied. Natürlich bleibt es über die Zeit nicht aus, dass Hund oder Katze auch mit so mancher Krankheit zu kämpfen
haben. Gerade teure Rassetiere leiden oft an vererbten, typischen Krankheitsbildern, die früher oder später auftreten. Beispiele hierfür sind z. B. Hüftschäden bei Dackeln oder Probleme mit der Atmung bei Persern. Aber auch sonstige Krankheiten und Unfälle machen oft den Besuch beim Tierarzt notwendig. Die Kosten summieren sich natürlich und braucht es eine Operation, wird es richtig teuer. Die anfallenden Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Bereits seit Jahren gibt es vollwertige Tierkrankenversicherungen, die für die laufenden Behandlungskosten aufkommen (i. d. Reg. mit einer prozentualen Selbstbeteiligung). Hochwertige Tarife kommen zumindest anteilig auch für
Impfungen oder auch eine Kastration auf. Auch weitere Leistungen und Serviceangebote (z. B. Reiseservice) sind erhältlich. Da bereits eine einzige OP Kosten im Gegenwert mehrerer Jahresbeiträge erreichen kann, ist der Abschluss einer Tierkrankenversicherung schon aus rein wirtschaftlichen Gründen sehr sinnvoll. Davon abgesehen möchten Sie aber sicher, dass Ihr pelziger Freund die bestmögliche Behandlung erfahren kann, die möglich ist, oder?

Hätten Sie es gewusst?

Hautkrebs ist die inzwischen häufigste Tumorart bei jungen Frauen. Die Zahl der Erkrankungen hat sich in den letzten Jahrzehnten vervierfacht. Als Grund hierfür wurden vor allem häufige Solarienbesuche ausgemacht. Die Deutsche Krebshilfe rät daher grundsätzlich davon ab, Solarien zu nutzen. Auch bei natürlicher UV-Strahlung ist hier weniger eindeutig mehr. Gerade Sonnenbrände im Kindesalter steigern das Risiko, später am schwarzen Hautkrebs zu erkranken, enorm.

In fast jeder dritten Schule gibt es mind. einmal pro Woche einen Fall von Cyber-Mobbing unter Schülern.

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