DVM

Wissenswertes aus der Risikovorsorge für den Gewerbekunden aus dem Dezember 2023

NATURABENTEUER OHNE RISIKO – SCHUTZ FÜR OUTDOOR-GUIDES UND CO.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Bezug des Menschen und sein Verhältnis zur Natur stark gewandelt. Bedingt durch Technisierung und Digitalisierung finden deutlich weniger Naturerlebnisse statt als sie die Generationen vor uns aufweisen konnten. Und nicht zuletzt auch die Corona-Pandemie hat die Entfremdung zur Natur begünstigt. Die Annahme, Menschen verbrächten ihre Freizeit als Ausgleich zum Homeoffice vermehrt an der frischen Luft, können nicht bestätigt werden. Auffällig ist dieser Rückgang vor allem bei Kindern und Jugendlichen. Dabei ist genau dieser Ausgleich essenziell für das Wohlbefinden und die körperliche und geistige Gesundheit.
Hier setzen Erlebnispädagogen, Bushcraft-Trainer und OutdoorGuides an. Ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten tragen dazu bei, die Natur einer breitgefächerten Zielgruppe näherzubringen und diese Erlebnisse vor allem sicher und lehrreich zu gestalten. Seien es soziale Kompetenztrainings für Schulklassen, Teambuildingmaßnahmen für Firmen, Events der Erwachsenenbildung oder private Gruppen, die die Verbindung zur Natur suchen – Outdoor- und Bushcraft-Projekte sind beliebt wie nie und sprechen ein breites Publikum an. Die Ausbildung zum Erlebnispädagogen oder vergleichbaren Qualifikationen wird nicht zuletzt durch die öffentlichkeitswirksame Darstellung zahlreicher Medienprojekte zunehmend formaler und anerkannter, was es immer mehr Personen ermöglicht, eine freiberufliche oder gewerbetreibende Karriere in diesem erlebnisreichen Sektor zu verfolgen und professionelle Fähigkeiten zu erwerben. Vielleicht sind auch Sie vor einiger Zeit auf diesen Zug aufgesprungen, um Ihre Liebe zur Natur und zu Menschen beruflich voranzutreiben. Vielleicht planen Sie aber auch genau dies zu tun?
In dieser Branche ist – wie in jeder anderen mit direktem Kontakt zum Menschen – der Schutz vor Schadenfällen essenziell. Nicht nur, um gegen finanzielle Verluste abgesichert zu sein, die das Geschäft ernsthaft gefährden können, sondern auch um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und die eigene Professionalität unter Beweis zu stellen. Der Abschluss angemessener Versicherungen zeigt Kunden und Partnern, dass Sie deren und Ihre Sicherheit ernst nehmen und in angemessenen Schutz investieren. Das Gefühl dieser Sicherheit ist Ihr Türöffner, damit es überhaupt so weit kommt, dass man Ihnen am Klettersteig oder auf dem Wasser Vertrauen schenkt.
Neben essenziellem Haftpflichtschutz, der relevante Punkte Ihrer Nische abdeckt, sollte – vor allem bei rein selbstständigen Tätigkeiten – an den Rettungsschirm im Krankheitsfall oder bei Unfällen gedacht werden. Unter anderem die Krankentagegeldversicherung, die im Ausfall weiterhin Einkommen gewährleistet, ist hier sinnvoll. Eine solide Rechtsschutzversicherung bzw. gewerblicher StrafRechtsschutz sorgt für Ihre Verteidigung vor bösen Zungen und falschen Behauptungen und die Geschäftsinhaltsversicherung schützt Ihr hochpreisiges Equipment.
Bitte beachten Sie, dass der Schutz selbstverständlich davon abhängt, wie und in welchem Umfang Sie in dieser Branche tätig sind.
Um dies herauszufinden, hören wir Ihnen gern zu!
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre spezifischen Anforderungen durchleuchten, um die passenden Lösungen für Sie zu ermitteln. Diese stellen sicher, dass Sie optimal abgesichert sind und Ihren Kunden ein sicheres – und hoffentlich unvergessliches – Erlebnis bieten können.

WAS IST DRAN AN „BESCHRÄNKTER HAFTUNG“?

Die GmbH ist die wohl häufigste Unternehmensform in Deutschland. Ausschlaggebend für diese Wahl der Rechtsform ist in vielen Fällen die Beschränkung der persönlichen Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen im Außenverhältnis (§ 13 II GmbHG). Häufig wird dabei jedoch übersehen, dass dieses Privileg nur für die Gesellschafter und nicht für Geschäftsführer, also auch nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt. Bei diesen ist eine Inanspruchnahme im Innenverhältnis, also durch die GmbH selbst, nach § 43 II GmbHG möglich und mittlerweile auch üblich. Im Kontext
dessen zeigt sich eine steigende Entwicklung in der Rechtsprechung, die in den letzten Jahren verstärkt dahingehend tendiert, Gläubigern einer GmbH eine unmittelbare Inanspruchnahme der Gesellschafter-Geschäftsführer zu ermöglichen, die demzufolge mit dem Privatvermögen einzustehen hätten. Dies stellt keinen Widerspruch zum Grundsatz „beschränkte Haftung“ der Rechtsform GmbH dar, da die Rechtsprechung diese Haftungserweiterung der Verantwortlichen vor allem in jenen Bereichen vorantreibt, in denen dem Firmenlenker pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen wäre, z. B. dessen Versäumnisse kausal für Forderungsausfälle waren. Andere Beispiele sind: Verspätete Insolvenzantragsstellung (dadurch Schädigung Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern etc.), Unterkapitalisierung bei Firmengründung oder Unternehmenswachstum oder Verletzung der Pflichten aus dem Steuerschuldverhältnis usw.
Angesichts dieser versteckten Risiken, über die sich vermutlich viele Gesellschafter-Geschäftsführer nicht klar sind, ist eine D & O-Versicherung mehr als sinnvoll. Sie prüft, ob ein rechtlicher Anspruch besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme und des Leistungsumfangs auch dafür auf, was wiederum das Privatvermögen unberührt lassen kann. Wir beraten Sie dahingehend gern!

DER RICHTIGE SCHUTZ FÜR EIN SORGENFREIES ARBEITEN ZU HAUSE

In Zeiten, die von ständigen Veränderungen geprägt sind, hat sich auch die Arbeitslandschaft drastisch gewandelt. Traditionelle Strukturen wurden aufgebrochen und schafften Platz für neue Modelle wie die Arbeit im Homeoffice, die sich nicht nur als vorübergehende Notlösung, sondern vielmehr als eine transformative Arbeitsform etabliert hat. Hierfür setzen Unternehmen vermehrt auf moderne Technologien, die die digitale Kommunikation erleichtern und rasche Entscheidungswege versprechen. Lange Fahrzeiten ins Büro weichen virtuellen Meetings, was wiederum für weniger Stress sorgt und die Produktivität und Motivation beeinflussen kann. Doch damit dies so bleibt, muss das Set-up in den eigenen vier Wänden Ihrer Beschäftigten stimmen, sprich die Bereitstellung von sinnvollen Software-Lösungen, der erforderlichen Arbeitsgeräte und – noch wichtiger – der Schutz des Ganzen, denn ein Malheur ist schnell passiert: Kaffee wird über die Tastatur verschüttet, der Laptop fällt durch die Katze zu Boden oder wird durch Überspannung oder spielende Kinder beschädigt usw. Sollte Ihr erster Gedanke hier in Richtung Geschäftsinhaltsversicherung gehen, liegen Sie zwar grundsätzlich richtig, diese deckt jedoch lediglich klassische Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm ab. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen aber, dass ein Gros der Beschädigungen an Arbeitsgeräten im Homeoffice auf Ursachen wie Missgeschicke, Diebstahl, Fehlbedienung oder Vandalismus zurückzuführen ist. Hierfür bietet ausschließlich eine solide Elektronikversicherung mit Außendeckung Schutz. Meist ist die Höhe der Versicherungssumme für die Außendeckung begrenzt, daher empfiehlt sich, die vereinbarte Versicherungssumme für Gegenstände außerhalb des benannten Versicherungsortes überprüfen und bei Bedarf anpassen zu lassen. Darüber hinaus sollte aus Arbeitgebersicht auf den Zusatz „Datenversicherung“ großen Wert gelegt werden. Wir sind Ihnen hierbei gern behilflich!
PS: Auch die Absicherung von Cyber-Risiken wird bedeutsamer denn je. Hier sollte bei bestehenden Verträgen vor allem überprüft werden, ob die Tätigkeit im Homeoffice eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellt. Sprechen Sie uns hier bitte an.

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