Wissenswertes aus der Risikovorsorge für den Gewerbekunden aus dem Juni 2023
ALLES KLAR BEI FIRMENVERANSTALTUNGEN?
Für viele Firmen kommt früher oder später der Tag, an dem man als Veranstalter auftritt. Das können interne Events wie die Weihnachtsfeier sein, „halboffene“ wie eine Jubiläumsfeier mit geladenen Gästen oder aber auch ein Konzertabend auf dem Firmengelände für jedermann, um die Bekanntheit des Unternehmens als Teil der Recruitingstrategie zu steigern. Wie auch immer die Veranstaltung geartet ist, wird sie zumeist nichts mit dem eigentlichen Gewerk Ihres Unternehmens zu tun haben. Daher sollte man grundsätzlich skeptisch sein, ob mögliche Haftpflichtansprüche bereits über die Betriebshaftpflicht gedeckt sind. Grundsätzlich kann man aber so ganz grob davon ausgehen, dass rein interne Veranstaltungen, an denen nur Mitarbeiter teilnehmen, von modernen Betriebshaftpflichttarifen abgedeckt sind. Je offener ein Event aber wird, desto wahrscheinlicher wird es, dass man gesonderten Schutz einer Veranstalterhaftpflicht benötigt. Wir empfehlen, Events daher dem Versicherer immer rechtzeitig anzuzeigen, damit dieser die Deckung prüfen kann. Natürlich übernehmen wir das sehr gerne für Sie. Mögliche Haftpflichtansprüche von Besuchern sind aber nur eine Komponente, die Sie beachten müssen.
Muss Bühnentechnik angemietet werden, so haften Sie als Mieter, wenn es zu Schäden kommen sollte. Unachtsame Aufbauhelfer, schlechter Witterungsschutz oder die umgekippte Cola im Mischpult – Schadensszenarien gibt es genügend. Aber auch hier gibt es inzwischen Lösungen, die das finanzielle Risiko übernehmen. Selbes gilt übrigens auch für angemietete Festzelte, Mietmöbel und ähnliches. Sinnvoller Schutz, der Sie nicht im Regen stehen lässt.
Regen ist ein gutes Stichwort, denn oft ist der Erfolg eines Events davon abhängig, dass gutes Wetter herrscht. Gerade bei Events im Freien, bei denen der Verkauf von Tickets geplant war, kann ein unerwarteter Wetterumschwung jede Planung umwerfen und Sie bleiben auf dem Kostenberg sitzen, da kaum Besucher auftauchen.
Und dann gibt es noch die Künstler, die man gebucht hat. Das sind auch nur Menschen, die dann krank werden können, wenn es für Sie am ungünstigsten ist. Haben Sie einen bekannten Act gebucht, der Besucher zieht und dieser fällt aus, wird es mit einem kurzfristig noch gefundenen regionalen Act, der einspringt, nicht getan sein. Die zahlenden Besucher hatten ja konkrete Vorstellungen, was ihnen geboten wird und werden zumindest einen Teil des Eintrittspreises zurückverlangen.
Aber auch gegen diese Risiken hat die Versicherungswirtschaft Lösungen erdacht. Wichtig ist, dass Sie konkret wissen, was Sie zu Ihrem Event planen und welche Gefahren Sie vermeiden möchten. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Überlegungen. Wir kümmern uns gerne um Sie!
§ 1 der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) regelt, dass eine Feier oder Veranstaltung mit mehr als 200 Gästen den Charakter einer öffentlichen Veranstaltung bekommen kann und entsprechende Auflagen gelten (z. B. Rettungswege). Damit fällt dann eine eigentlich private Veranstaltung wie etwa eine Hochzeit oder ein runder Geburtstag aus dem Schutz der Privathaftpflicht und muss separat versichert werden. Hätten Sie das gedacht?
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
BÜRGSCHAFTEN LIQUIDITÄTSSCHONEND DARSTELLEN
In vielen Branchen, allen voran wohl der Baubranche, sind Bürgschaften bzw. Kautionen z. B. für Vertragserfüllung oder Gewährleistung etwas ganz Normales. Man sorgt dafür, dass jemand als Bürge einspringt, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Ein gängiger Weg ist es, hier die Hausbank mit ins Boot zu holen, die ein Bankaval vergibt. Dafür ist eine Gebühr fällig – und die Höhe der Bürgschaft wird auf die Kreditlinie angerechnet (es ist ja ein Avalkredit), was sich negativ auf die Liquidität auswirken kann. Dieser häufig gegangene Weg ist daher aus unserer Sicht nicht der optimale.
Die Lösung über eine Bürgschafts- oder Kautionsversicherung zu suchen, scheint uns wesentlich sinnvoller zu sein. Natürlich kostet auch diese etwas. Die Prämie ist in aller Regel aber günstiger als die Kosten des Avals. Und Ihre Kreditlinie bleibt durch die Versicherung absolut unangetastet. Ihr finanzieller Spielraum z. B. für neue materialintensive Aufträge bleibt also erhalten.
Gerne zeigen wir Ihnen ganz konkret, welche Möglichkeiten für Ihr Unternehmen bestehen. Kommen Sie einfach auf uns zu, wenn Sie am Königsweg interessiert sind.
SIND SIE CYBER-SICHER?
Über Cyber-Gefahren wurde in den vergangenen Jahren viel berichtet. Die Medien berichteten über mehrere große Fälle und auch wir sprachen das Thema das ein oder andere Mal an. Wie real und alltäglich Cyber-Angriffe inzwischen sind, sieht man auch daran, dass sie es bereits in die Handlung von Serien schafften (z. B. The Good Doctor). Trotz aller Alltäglichkeit verzichten immer noch viele Firmen auf eine entsprechende Absicherung.
In vielen Fällen wird es daran liegen, dass man kein ausreichendes Verständnis für die Problematik an sich und die Technik im Besonderen hat. Auch ist es für viele Firmenchefs nicht möglich, selbst korrekt einzuschätzen, wie gut der vorhandene Schutz ist. Auch, wie ausgeprägt das Bewusstsein für Cyber-Gefahren bei den Mitarbeitern ist, weiß man nicht. Und wie so oft im Leben: Mit Themen, zu denen man wenig weiß, möchte man sich nicht wirklich gerne befassen.
Wir verstehen das. Daher ist es uns eine umso größere Freude, dass wir über eine unserer Kooperationen anbieten können, alle Wissenslücken zu schließen. Sie möchten sichergehen, dass Ihre Mitarbeiter die nötige Vorsicht walten lassen und einen Blick für Gefahren entwickeln? Kein Problem, ein entsprechender Kurs wird angeboten. Sie möchten Ihr System auf Herz und Nieren testen lassen? Aber gerne! Penetrationstest mit Schwachstellenscan? Phishing-Simulation? Alles machbar und noch mehr. So eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands ist extrem sinnvoll.
Weiß man, woran man ist, fällt es leichter zu erkennen, was einem drohen kann. Das ist eine gute Basis dafür, eine fundierte Entscheidung zu treffen, ob man vorsorgen muss oder nicht. Ein reines Bauchgefühl allein kann hier nicht die Basis sein.
Tun Sie Ihrer Firma etwas Gutes!
Beitrag teilen
SICHER IM WEIHNACHTLICHEN BETRIEB
... WENN DIE KI FEHLER MACHT
OPTIMALER SCHUTZ DURCH IHRE MITTEILUNG
FRAUENVORSORGE - EIGENVERANTWORTUNG FÜR DIE ZUKUNFT
INFLATION TRIFFT ALLTAG – AUCH KFZ-PRÄMIEN
ABGEFAHREN! – DAS WARS FÜR M+S-REIFEN
ARBEITNEHMERHAFTUNG – DAS SOLLTEN SIE WISSEN
DAS „AMAZON-PROBLEM“
ABGEFAHREN! – DAS WARS FÜR M + S-REIFEN
DIE SACHE MIT KÜCHEN UND BODENBELÄGEN ...
SICHER AN DER SPITZE: VEREINSVORSTÄNDE
EXTREMWETTER: JETZT HANDELN!
Wer haftet künftig wie bei Produktfehlern?
Wenn Kunden einfach ewig nicht zahlen...
Privater Schutz im betrieblichen Vertrag? Taugt das?
Der persönliche Kontakt ist uns wichtig
Sie haben Fragen, Anregungen oder wünschen spezielle Informationen? Kontaktieren Sie uns direkt und unverbindlich. Ein DVM Mitarbeiter nimmt sich persönlich für Sie Zeit.