Wissenswertes aus der Risikovorsorge für den Gewerbekunden aus dem Oktober 2023
BENEFITS MIT MEHRWERT – WARUM DER OBSTKORB NICHT MEHR AUSREICHT
Schenkt man Experten Glaube, fehlen in Deutschland in den nächsten zehn Jahren etwa sieben Millionen Fachkräfte. Diese Tatsache hat das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Bewerber schleichend, jedoch grundlegend verändert: Während sich Bewerber früher um begehrte Stellen innerhalb eines Unternehmens bemühten, hat der branchenübergreifende Fachkräftemangel dazu geführt, dass diese nun viel leichter selbst entscheiden, wo und für wen sie arbeiten möchten. Unternehmen stehen also vor der Herausforderung, innovative Lösungen zu finden, um neue Mitarbeiter zu gewinnen. Ein zeitgemäßer Lösungsansatz, um innerhalb der Jobbörsen und Annoncen als moderner und verantwortungsbewusster Arbeitgeber gefunden zu werden, sind sogenannte Benefits. Traditionelle Zusatzleistungen wie Obst oder kostenlose Getränke am Arbeitsplatz sind auch sicherlich nett, reichen jedoch heutzutage im RecruitingProzess bei Weitem nicht mehr aus.
Ein wesentlich effektiveres Instrument, um potenzielle Mitarbeiter anzusprechen, ist der Abschluss einer Gruppenunfallversicherung (GU) mit 24-Stunden-Deckung – ein kleiner Zusatz mit riesengroßer Wirkung. Es handelt sich um eine Police, die speziell für Unternehmen entwickelt wurde, um Mitarbeiter vor den finanziellen Auswirkungen von Unfällen zu schützen. Sie bietet eine umfassende Absicherung rund um die Uhr – unabhängig davon, ob sich der
Unfall während der Arbeitszeit oder in der Freizeit der Beschäftigten ereignet. Das schafft Vertrauen!
Indem Sie die GU als Teil ihrer Benefits anbieten, signalisieren Sie Wertschätzung für das Wohl Ihrer Arbeitnehmer. Besonders Bewerber, die sich um die finanzielle Sicherheit ihrer Familie sorgen, sehen eine solche Absicherung als attraktives Zusatzangebot, das im Notfall unter Umständen eine enorme Versorgungslücke deckt. Dies kann der entscheidende Faktor sein, dass Ihr Unternehmen im Vergleich zu anderen als bevorzugte Wahl wahrgenommen wird und der letztlich dazu motiviert, sich um eine Stelle in Ihrem Unternehmen zu bewerben.
Auch bei der Bindung bestehender Mitarbeiter kann die GU auf verschiedene Arten helfen: Sie zeigt, dass Sie als Arbeitgeber in die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Angestellten investieren – und zwar über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. Dies kann zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit/-bindung führen und zu einer positiven Arbeitsatmosphäre beitragen.
Die Gruppenunfallversicherung bietet jedoch nicht nur Vorteile für Mitarbeiter, sondern auch für das Unternehmen selbst, denn auch die steuerlichen Vorteile sollten an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben: Die Prämien zur Gruppenunfallversicherung können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Sprechen Sie bitte die Gestaltungsmöglichkeiten bei Ihrem Steuerberater an.
Der Leistungsumfang einer GU kann je nach Anbieter variieren, doch im Allgemeinen umfasst sie Punkte wie Invaliditätsleistung, Unfallrente, Tagegelder und Todesfallleistung.
Lassen Sie uns miteinander sprechen! Wir informieren Sie gern zum möglichen Leistungsumfang sowie den Einschlüssen und suchen aus unserem Portfolio die beste Absicherung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter aus.
ÜBER DIE „GOLDENE REGEL“ DER GEWERBEVERSICHERUNG
Was, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis, beispielsweise ein Brand, Ihre Betriebsstätte oder Geschäftseinrichtung beschädigt? Schlimm, werden Sie denken, aber Sie seien ja versichert. Soweit (hoffentlich) richtig. Lassen Sie uns daher einen kurzen Blick auf die entsprechende Versicherungssparte, die gewerbliche Inhaltsversicherung, werfen: Sie schützt bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge. Im Schadenfall erstattet die Inhaltsversicherung grundsätzlich den Neuwert einer Sache. Das ist gut! Allerdings – und dieser Punkt ist vielen oft nicht klar – mit einer entscheidenden Einschränkung:
Wenn der Zeitwert nach Gutachten weniger als 40 Prozent des aktuellen Neuwerts beträgt, wird lediglich nach dem Zeitwert entschädigt – also danach, was die Sachen tatsächlich noch wert sind.
Nicht selten stellt sich in vielen Fällen heraus, dass der Zeitwert von Ausrüstung, Einrichtung usw. tatsächlich erheblich niedriger ist als der Wert, den die Sachen für Ihr Unternehmen darstellen. Das könnte bedeuten, dass Sie im Schadenfall neben den Kosten für einen möglichen Produktions-/Betriebsausfall erhebliche Kosten selbst tragen müssen, um die Differenz zwischen dem Zeit- und dem Neuwert auszugleichen. Die „Goldene Regel“ schützt Sie vor
dieser finanziellen Belastung und gewährleistet, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit ohne unnötige finanzielle Engpässe fortsetzen können – frei nach dem Motto „Neu für Alt“.
Um die Vorteile der „Goldenen Regel“ in der Inhaltsversicherung zu nutzen, ist es entscheidend, einen Versicherungsvertrag zu wählen, der diese Klausel einschließt. Als erfahrene Experten stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre bestehenden Verträge zu prüfen und den optimalen Schutz für Ihr Unternehmen zu finden.
GEWAPPNET FÜR DEN ERNSTFALL: DIE UNTERNEHMERVOLLMACHT
Die Sicherheit und Kontinuität Ihres Unternehmens ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten Sie daher auf eine zusätzliche sinnvolle Maßnahme zur Absicherung Ihres Geschäfts aufmerksam machen.
Um den weiteren Ablauf Ihres Unternehmens zu gewährleisten, selbst wenn Sie ausfallen sollten – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen –, ist eine Unternehmervollmacht eine vernünftige Absicherungsoption. Durch die Unternehmervollmacht lässt sich eine vertrauenswürdige Person (oftmals Ehepartner oder Kinder) benennen, die im Ernstfall die Geschäftsleitung temporär übernimmt und in Ihrem Sinne fortführt.
Dieses Instrument bietet Ihnen nicht nur Sicherheit, sondern schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern, Banken und Mitarbeitern. Die Vollmacht gewährleistet, dass wichtige Entscheidungen getroffen werden können und Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt – ohne negative Auswirkungen. Sollte im Notfall keine Vollmacht vorliegen, geben Sie die Kontrolle aus der Hand und laufen Gefahr, dass Ihr Unternehmen für die Dauer Ihres Ausfalls handlungsunfähig bleibt. Bei kleinen und mittelständischen Betrieben reicht dieser Umstand aus, um massive finanzielle Schäden auszulösen.
Schützen Sie Ihr Unternehmen und sichern Sie Ihre betriebliche Zukunft mit dieser wichtigen Vorsorgemaßnahme! Sprechen Sie uns an, um Sie bei der Einrichtung einer Unternehmervollmacht zu unterstützen und individuelle Punkte zu besprechen.
Tipp: Eine gute Vorsorge kann generell im Ernstfall die Abwicklung der unternehmerischen Angelegenheiten und Zuständigkeiten extrem erleichtern. Daher empfehlen wir, rechtzeitig einen sogenannten Notfallordner anzulegen und sich um die Einteilung von Zuständigkeiten zu kümmern.
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