DVM

Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Gewerbekunden

Von behördlichen Sicherheitsvorschriften und Ihrem Versicherungsschutz für Betriebseinrichtung und Gebäude…

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt. Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die
BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.

Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens. Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel einer Garagenverordnung. Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der dadurch beschleunigt wird, dass Sie in Unkenntnis der Verordnung mehr als 20 Liter Benzin eingelagert haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer auf‘s Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um 50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.
Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Einige Deckungskonzepte, die speziell für Versicherungsmakler aufgelegt wurden, nehmen sich unter anderem auch dieses Themas an. Hier wird der vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab und Gut geboten, der am Markt zu finden ist. Qualität, die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet.

Deshalb darf der Versicherer „quoteln“:

Unter „quoteln“ versteht man die Kürzung einer Schadensersatzleistung in dem Verhältnis, in dem einem Kunden eine Mitschuld, Pflichtverletzung, etc. angerechnet werden kann.

Das Recht zur Quotelung im Leistungsfall, sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ergibt sich aus § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Diese Neuregelung stellt bereits eine Besserstellung des Kunden dar.

Quoteln darf der Versicherer auch dann, wenn z. B. ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde oder vereinbarte Sicherungen (z. B. Alarmanlage, Safe,..) nicht vorhanden sind oder nicht (richtig) genutzt werden (z. B. vergessen, die Alarmanlage einzuschalten).

Der Grad der Quotelung ist seit der Neuregelung in 2008 regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und damit immer ein enormes Risiko für den betroffenen Kunden.

 

Wenn‘s um Ihr Geld geht…

Etwa ein Drittel aller Unternehmen in Deutschland klagen über offene Rechnungen. Weshalb Kunden nicht zahlen, kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Generell lässt sich aber beobachten, dass es um die Zahlungsmoral generell besser bestellt sein könnte. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen leiden unter dieser legeren Einstellung zum Bezahlen. Oft müssen diese für Aufträge in finanziell nicht unerhebliche Vorauslage gehen. Da alle Fixkosten weiterlaufen, wundert es nicht, dass verschleppte Forderungen schnell zu Liquiditätsengpässen im Unternehmen führen können – häufig trotz guter Auftragslage.

Um Ihr Unternehmen hier zu schützen, können Sie verschiedene Möglichkeiten nutzen. Nahezu jeder gewerbliche Rechtsschutzversicherer bietet Ihnen inzwischen auch einen Inkassoservice über ein entsprechendes Partnerunternehmen an. Für das vorgerichtliche Verfahren bis hin zum Vollstreckungsbescheid stellt dies bereits eine gute Lösung dar. Problematisch wird es mit Rechtsschutzlösungen allerdings immer dann, wenn bei Ihrem Kunden einfach nichts mehr zu holen ist. Eine Forderungsausfallversicherung würde hier einspringen und Ihre Forderung übernehmen. Die Forderungsausfallversicherung darf daher getrost als Königsweg der Inkassovorsorge angesehen werden.

Schadenersatz von Mitarbeitern?

Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler, da geht auch mal etwas kaputt. Das wird seitens des Gesetzgebers weitestgehend als unternehmerisches Risiko angesehen, weshalb Sie nur in Ausnahmefällen Schadenersatz von einem Ihrer Mitarbeiter einfordern werden können. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer. Besteht ein Schadenersatzanspruch, besteht bei größeren Schäden immer noch die Gefahr, dass Ihr Arbeitnehmer die geforderte Summe einfach nicht aufbringen kann. Auch eine Privathaftpflichtversicherung hilft Ihrem Mitarbeiter dann meist auch nichts, da nur eine kleine Hand voll Anbieter überhaupt Schutz für solche Schäden anbieten. Über diese Lücke im Versicherungsschutz sind sich Versicherungsnehmer meist gar nicht im Klaren. Sicherlich stimmen Sie mit uns darin überein, dass es sowohl für Sie, wie auch Ihre Belegschaft sinnvoll wäre, über die Problematik der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber aufzuklären, oder?

Nur ein informierter Mitarbeiter kann auch handeln – und vermeidet so eine Schieflage des Betriebsklimas wegen des Beitreibens Ihrer berechtigten Forderungen. Gerne stehen wir Ihnen hier mit weiteren Informationen zur Verfügung. Gerne beantworten wir auch alle Fragen Ihres Teams und finden Lösungen für Ihre Leute, wenn Interesse und Bedarf besteht. Wir helfen sehr gerne.

In aller Kürze informiert:

Mediation ist eine inzwischen sehr beliebte Form der außergerichtlichen Konfliktlösung zwischen zwei streitenden Parteien. Sie hilft preiswert Lösungen zu finden, mit denen beide Seiten leben können. Die meisten aktuellen Rechtsschutztarife übernehmen hier innerhalb gewisser Grenzen anfallende Kosten.

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei etwa 149.500 Fälle von Einbruch. Die Zahl stieg sowohl in Städten wie auch in ländlichen Regionen an.

Deutschland steuert angesichts ständig steigender Preise auf eine Immobilienblase zu. Vertrauen Sie keinesfalls blind in „Betongold“!

 

Beitrag teilen

FAMILIENZUWACHS IM FOKUS

GOLD UND SILBER SICHER VERWAHREN

DICKE LUFT UM HAUS UND HOF

Weiterlesen

DEN BELASTUNGEN DURCH EXTREMWETTER TROTZEN

BUNDESTAG VERLÄNGERT FRIST

OPTIMALER SCHUTZ DURCH IHRE MITTEILUNG

Weiterlesen

KREBS - FRÜHZEITIG HANDELN, VORSORGEN UND ABSICHERN

SCHUTZ GEGEN KALTE RISIKEN IM WINTER

VERÄNDERUNGEN IM BLICK BEHALTEN

Weiterlesen

NATURABENTEUER OHNE RISIKO - SCHUTZ FÜR OUTDOOR-GUIDES UND CO.

WAS IST DRAN AN „BESCHRÄNKTER HAFTUNG“?

DER RICHTIGE SCHUTZ FÜR EIN SORGENFREIES ARBEITEN ZU HAUSE

Weiterlesen

SAMMELKARTEN UND MEHR – WIE VERSICHERN?

WAS PASSIERT, WENN SIE LÄNGER AUSFALLEN?

ABSICHERUNG FÜR OPFER EINER GEWALTSTRAFTAT

Weiterlesen

Der persönliche Kontakt ist uns wichtig

Sie haben Fragen, Anregungen oder wünschen spezielle Informationen? Kontaktieren Sie uns direkt und unverbindlich. Ein DVM Mitarbeiter nimmt sich persönlich für Sie Zeit.

Mitelstandspreis Ingolstadt 2022

kununu