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Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Gewerbekunden

Nehmen Sie Cyber-Risiken ernst!

Die Arten der Cyber-Kriminaltät sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur der IT-Freak im Keller, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen. So leicht man zum Täter werden kann, so schnell kann man jedoch leider auch zum Opfer werden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2018 mehr als 87.000 Straftaten. Die Spielarten der Cyber-Kriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Der Fall KraussMaffei aus dem Jahr 2018 ist sicherlich einer der bekanntesten. Aber auch kleine Firmen oder Arztpraxen können sehr schnell Opfer von Angriffen werden. Hierbei steht dann nicht unbedingt das Ziel im Vordergrund, sich zu bereichern (z. B. direkt über Missbrauch erbeuteter, fremder Kreditkartendaten oder indirekt über den Verkauf erbeuteter Daten). Unlängst berichteten die Medien von einem entlassenen Auszubildenden einer Bank, der als Akt der Rache eine Mailbombe an seine ehemalige Filiale schickte und damit die Server für mehrere Tage lahmlegte. Auch der Anteil ideologischer Hacker erlebt einen gewaltigen Zulauf, ebenso wächst die Gruppe der „Script Kiddies“, der Heranwachsenden, die aus jugendlicher Dummheit heraus mit ihren Kenntnissen Schaden anrichten. In unserer zunehmend digitalisierten Welt kann man viele Betriebe mit einer geschickt gewählten Aktion tagelang lahmlegen. Alles wieder zum Laufen zu bringen ist meist mit hohen Kosten verbunden. Eine Versicherung gegen Cyber-Risiken kann Ihnen dabei helfen, dass dieses moderne Sicherheitsrisiko zumindest seinen finanziellen Schrecken verliert. Kosten für ITForensik, Rechtsberatung, Informationskosten, Kreditüberwachungsdienstleistungen, Kosten für Krisenmanagement, Kosten für PR-Beratung, Betriebsunterbrechungsschäden, Vertragsstrafen (PCI), Lösegeldzahlungen, Wiederherstellungskosten, Sicherheitsverbesserungen… – all das sind Leistungen, die Sie in einer modernen Cyber-Police heute schon absichern können. Dank des anhaltend großen Interesses quer durch alle Firmenbranchen erlebt diese Sparte großen Zulauf, was sich vorteilhaft auf die Prämien auswirkt. Nehmen Sie dieses Thema nicht auf die leichte Schulter. Wir zeigen Ihnen gerne konkret, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

Digitale Erpressung

Digitale Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten. Die größte Verbreitung findet über sog. „Ransomware“statt, Schadprogramme wie z. B. der bekannte „BKA-Trojaner“. Hier wird in der Regel der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert, dass diese Blockade aufgehoben wird, wenn man eine Zahlung tätigt (z. B. als Bußgeld „getarnt“). Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in denen Firmen mit angedrohten DDoS-Attacken zur Lösegeldzahlung erpresst werden. Auch die Drohung, erbeutete Kundendaten zu veröffentlichen etc. ist ein häufiger Erpressungsansatz. Der Maschinenbaukonzern KraussMaffei wurde 2018 Opfer genau so eines Angriffs. Mit einer Variante des Trojaners Emotet wurde das Netzwerk befallen und verschiedene Dateien verschlüsselt. Fertigung und Montage waren für Tage lahmgelegt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt noch weitere Fälle. Darunter auch das Klinikum Fürstenfeldbruck, bei dem ebenso Server und PCs für längere Zeit ausfielen.

 

Hat sich was geändert? Bitte unbedingt anzeigen!

Auch wenn der Volksmund anderes unkt: Eine Versicherung ist eigentlich eine extrem faire Angelegenheit. Genau wie Sie es von Ihren Kunden erwarten, möchten auch die Versicherungsunternehmen, dass Zahlungen pünktlich erfolgen. Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schiefgehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen. Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen. Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadenfall nicht zu Problemen kommt.

Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen in weitere, zusätzliche Geschäftsbereiche eintritt (z. B. ein Malerbetrieb vermietet auch Gerüste und baut diese auf). Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der BHV besteht. Gehen Sie keinesfalls unnötige Risiken ein. Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sachverhalte gemeldet werden müssen oder nicht.

Dieses Jahr wird es wohl auch wieder „richtig Sommer“…

Die letzten beiden Sommer waren für Landwirte nicht einfach. Egal ob Kartoffeln, Getreide, Schnittblumen oder Wein: Die Hitze setzte den Pflanzen ganz enorm zu. Ernteausfälle waren vielerorts nicht zu vermeiden. Der bislang viel zu milde Winter lässt vermuten, dass auch der Sommer 2020 keiner der nasskalten Sorte werden wird und wir uns alle besser auf hohe Temperaturen einstellen sollten. Aber was kann man als Landwirt tun? Sich in seine Rolle als „Spielball der Launen der Natur“ ergeben und auf das Beste hoffen? Oder Vorsorge treffen, damit zumindest die finanziellen Folgen der Wettereskapaden aufgefangen werden? Wir glauben, das alte Sprichwort „Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott!“ hat einen wahren Kern und zeigt dem den Weg, der vorbereitet ist. Versicherungsschutz gegen die Folgen von Trockenheit, Frost, Starkregen, Sturm und Hagel ist erhältlich. Er kann sogar um weitere Bausteine ergänzt werden: Qualitätsverlust bei Kartoffeln und Zwiebeln durch Hagel, Quarantäne bei Kartoffelkrankheiten oder Verderb von Kulturen unter Glas oder in Kühlräumen bei Gärtnereien. Die Versicherungswirtschaft hat verstanden, dass ein sich änderndes Klima neue Schadenhäufigkeiten und damit einen neuen Absicherungsbedarf mit sich bringt. Wir können konkret aufzeigen, welche Absicherungsmöglichkeiten es gibt und mit welchen Beiträgen gerechnet werden muss. Kontaktieren Sie uns einfach!

In aller Kürze informiert:
Die steuerliche Förderhöchstgrenze der Basis-Rente steigt 2020 auf 25.046 Euro für Alleinstehende. Bei Verheirateten wird der Maximalbetrag weiterhin verdoppelt. Die Höhe der steuerlich maximal ansetzbaren Beiträge wird jährlich an die Entwicklung des Höchstbeitrags zur Bundesknappschaft angepasst (Dynamisierung der Basisrente). Das Steuersparpotenzial steigt damit von Jahr zu Jahr.

 

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