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Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Gewerbekunden

Da geht es um Umweltschutz – alles klar in Sachen Umweltschaden?

2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren. Geregelt wird dies im Umweltschadengesetz. In Deutschland gibt es derzeit ca. 4.560 geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), ca. 530 geschützte Vogelschutzgebiete, ca. 800 nach FFHRichtlinie geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie ca. 180 nach Vogelschutzrichtlinie geschützte Vogelarten. Insgesamt stehen gut 13 % der Fläche Deutschlands unter Schutz, weshalb fast 98 % aller Betriebe weniger als 10 km und ca. 67 % weniger als 2,5 km von einem Schutzgebiet entfernt angesiedelt sind. Sie sehen, die Chance, selbst betroffener Schädiger zu werden, ist enorm hoch. Unter einem Umweltschaden versteht man die Schädigung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen. Es liegt eine Umwelteinwirkung vor, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen über Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ist ein Umweltschaden durch den Betrieb entstanden, werden dem Unternehmen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auferlegt: Neben der Neuansiedlung von geschützten Arten kann es auch zu einer Umsiedlung kommen, wenn das geschädigte Gebiet sich nicht mehr für die geschädigte Art eignet. Zusätzlich muss auch der vernichtete Bestand wieder hergestellt werden. Abgesehen von den Sanierungsmaßnahmen ist ein Umweltschaden auch immer mit hohen Gutachterkosten verbunden. Immerhin muss der Urzustand, der Schaden und auch die Entwicklung der Sanierung über mehrere Jahre geprüft werden. Oder in ganz kurz: In der Theorie kann der reine Betriebsalltag Ihrer Firma (Geräusche, menschliches Versagen…) z. B. das Brutverhalten einer seltenen Vogelart stören und Sie werden für die Schaffung günstigerer Brutbedingugnen oder eine Umsiedlung zur Kasse gebeten. Die Haftung ist verschuldensunabhängig und kann sich sogar auf Schäden auf Ihrem eigenen Grund und Boden erstrecken. Man sollte dieses Thema wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerne prüfen wir Ihren Schutz!

Das ist wirklich passiert!

Eine Population von geschützten Feldhamstern geht nach dem Brand eines Betriebs der Kunststoffindustrie durch kontaminiertes Löschwasser zum größten Teil ein. Das zuständige Umweltamt ordnet die Umsiedlung der restlichen Hamsterpopulation in ein anderes Gebiet an. Neben der reinen Umsiedlung fallen auch noch zusätzliche Kosten durch Kauf bzw. Bereitstellung eines neuen Areals, Schaffung eines feldhamsterspezifischen Ersatz-Biotopverbundes, Verzögerung der Umsiedlung aufgrund Winterschlaf oder Trächtigkeit der Weibchen und die wissenschaftliche Begleitung an. Die Gesamtkosten summieren sich auf fast 2 Millionen Euro. Obwohl kein aktives Verschulden vorlag, musste die Firma die Kosten tragen.

Sind Sie sicher bei den Sicherungen?

Ab bestimmten Versicherungssummen oder auch grundsätzlich für bestimmte Branchen werden regelmäßig bestimmte Sicherungen vertraglich vereinbart. Meist handelt es sich dabei um Alarmanlagen oder Installationen der Brandbekämpfung. Auch einfachere Dinge wie bündige Türschlösser oder eine Mindestlänge des Schließriegels fallen unter den großen Oberbegriff der Sicherungen. Ist eine vereinbarte Sicherung nun in Wirklichkeit gar nicht vorhanden, funktioniert nicht oder wird nicht aktiv geschalten, ist dies bei entsprechender Kausalität ein guter Grund, die Entschädigungsleistung drastisch zu kürzen. Ein Beispiel dazu: Ein auf Jeans spezialisierter Laden wurde mit der Auflage versichert, dass eine Einbruchmeldeanlage nach VdS-Standard vorhanden ist. Diese ist auch vorhanden und wird sogar regelmäßig in den vorgesehenen Intervallen gewartet. Während eines Urlaubs der Chefin erkrankt die langjährige Mitarbeiterin. In der Folge muss die Auszubildende den Laden für zwei Tage alleine betreiben. Am zweiten Tag vergisst sie, in privater Hektik, die Alarmanlage zu aktivieren. Just in dieser Nacht zertrümmern Einbrecher die Scheibe der Eingangstür zum Laden und räumen selbigen leer. Da kein Alarm den/die Täter verscheuchen konnte, wird der Erstattungbetrag entsprechend der Schadenbegünstigung gekürzt. Wir können die Auswirkungen dieses Problems, über das sich erfahrungsgemäß nur sehr wenige Kunden im Klaren sind, stark einschränken. Lassen Sie uns einfach wissen, wenn Sie daran interessiert sind. Wir helfen sehr gerne.

Haben Sie einen Notfallplan?

Spielen Sie doch mal im Kopf durch, was in Ihrem Betrieb passieren würde, wenn Sie morgen vom Schlag getroffen werden. Firmenlenker sind schließlich auch nur Menschen. Daher können Ihnen auch all diese Unglücke zustoßen, die auch andere längere Zeit oder gar für immer außer Gefecht setzen. In den meisten kleinen und mittleren Betrieben kann man eine ganz erschreckende Beobachtung machen: Es gibt keinerlei Regelungen für den Notfall. Können Aufträge ausgeführt werden? Können Löhne noch ausgezahlt werden? Ist jemand mit den nötigen Vollmachten ausgestattet, um den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten? Kann das in Ihrem Team überhaupt jemand? Und gibt es ggf. eine Nachfolgeregelung? Wenn Sie eine dieser wenigen Fragen bereits mit „nein“ beantworten müssen, ist es Zeit für ein wenig Risk-Management und die Einführung klarer Regelungen für den Fall der Fälle. Dazu gehört es auch, Ihre Notfallvertretung in Sinn und Zweck Ihres Versicherungsschutzes einzuweihen. Nur so können Sie sicherstellen, dass im Schadenfall die richtigen Entscheidungen getroffen werden, wenn Sie das Ruder aus der Hand geben müssen. Gerne können Sie uns hier mit ins Boot holen. Eines noch: Sollte durch Ihren Ausfall im Betrieb ein Einbruch im Umsatz zu erwarten sein, können Sie diesen in Form einer Summenabsicherung durch eine Keyman-Absicherung auffangen. Auch hier zeigen wir Ihnen gerne, welche Möglichkeiten es gibt und was in Ihrem konkreten Fall passend wäre.

Hätten Sie‘s gewusst?

  • Wussten Sie eigentlich schon, dass wir Ihnen den Service einer App für Ihr Smartphone bieten können? Damit haben Sie einen direkten Kommunikationskanal zu uns, um z. B. einen Schaden zu melden, eine Rechnung prüfen zu lassen oder aber auch Informationen zu erhalten. Lassen Sie es uns bitte wissen, wenn Sie an unserer App interessiert sind.
  • Dass Sie Mitarbeiter, die in Regionen der Welt entsandt werden, die nicht ganz so sicher sind wie Europa, mit einer Krisen-Management- bzw. „Entführungsversicherung“ absichern können?

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