DVM

Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Gewerbekunden aus dem April 2023

PATENTE UND MARKENRECHTE SCHÜTZEN!

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verzeichnet jährlich etwa 190.000 Neuanmeldungen. Etwa 60.000 davon stammen von klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) oder Privatpersonen. Wer ein Patent anmeldet, hat viel Zeit und Geld in die Entwicklung gesteckt. Entsprechend ärgerlich ist es natürlich, wenn einem die Idee dann von einem anderen Unternehmen einfach frech gestohlen wird.
Ein Fall aus der Praxis: Ein kleines Ingenieurbüro hatte eine Idee und brachte diese als Patent zur Eintragung ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Ein Kugelschreiber mit integriertem USB-Stick.
Einige Monate nach der Messe hatte ein großer Online-Händler ein baugleiches Teil eines bekannten Schreibinstrumentenherstellers im Sortiment. Eine klassische Verletzung, die kalkuliert war und darauf abzielte, dass der kleine Gegner sich nicht wehren kann. Dies zeigte sich schon daran, dass eine erste persönliche Kontaktaufnahme des Ingenieurbüros erst gar nicht beachtet wurde.
Mit einem entsprechenden Rechtsschutzvertrag wäre einem hier der Rücken gestärkt und man könnte einen Anwalt einschalten.
Nur: Über viele Jahre forderten Patentinhaber in Deutschland und Europa einen erschwinglichen Patentrechtsschutz. Diese Art von Versicherungsschutz war jedoch ausschließlich Großunternehmen vorbehalten, die in der Lage waren, hohe Prämien und noch höhere Selbstbeteiligungen im sechsstelligen Bereich zu stemmen. Dadurch konnten sich kleine Unternehmen und Erfinder gegen Angriffe der großen Konzerne nicht richtig schützen und haben aufgrund immenser Kosten gar nicht erst in Erwägung gezogen, ihre Patente oder Markenrechte gegen Verletzungen oder Urheberrechtsangriffe zu verteidigen. Recht haben und Recht bekommen…
Inzwischen hat sich dies glücklicherweise geändert und auch dieses wichtige, für manche Firmen sogar existenzbedrohende Problem kann für viele Firmen über einen Patent- und Markenrechtsschutz gelöst werden, der erschwinglich ist.
Gewährleistet wird der Schutz von Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Bestehende Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs) können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Endlich kann man sich auch in diesem Rechtsgebiet selbstbewusst auf die Hinterbeine stellen und auf sein Recht pochen, ohne die Kosten fürchten zu müssen.
Wie sieht es bei Ihnen aus? Sind Sie Inhaber von Patenten? Befürchten Sie, dass man Ihre Marken kopiert oder missbräuchlich nutzt? Dann lassen Sie uns doch gemeinsam ausloten, ob ein Patent- und Markenrechtsschutz nicht auch für Sie eine sinnvolle Ergänzung darstellen würde.
Für Ihre Fragen sind wir immer sehr gerne da!

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

DAS GAP BEIM MASCHINENLEASING

Wer produziert oder veredelt, braucht Maschinen im Betrieb. Mobile Maschinen sind nicht nur für Bauunternehmen und Landwirte ein wichtiges Thema. Neue Maschinen kosten gutes Geld, was sich nicht gerade angenehm auf die Liquidität eines Unternehmens auswirken kann. Es ist daher inzwischen keine Seltenheit mehr, dass auch Maschinen einfach geleast werden, so wie man es vom Firmenwagen her ja bereits kennt.
Wie im Automobilbereich besteht auch beim Maschinen-Leasing eine Problemstellung bei Totalschaden oder -verlust, die man nicht übersehen sollte. Der Leasinggeber kalkuliert mit einem Zeitwert, der auf Basis der bei Antragstellung gemachten Angaben kalkuliert wurde. Aber in der Praxis kann das ganz anders aussehen. Müssen wegen eines Großauftrags Sonderschichten gefahren werden, kommen schnell mehr als nur ein paar Betriebsstunden mehr zusammen. Auch Beschädigungen usw. führen dazu, dass der tatsächliche Zeitwert niedriger ausfällt als der kalkulierte. Kommt es nun zu einem Großschaden, für den die Maschinenversicherung einspringen muss, leistet diese max. den tatsächlichen Zeitwert.
Die Differenz zum kalkulierten Zeitwert des Leasinggebers (das GAP), müsste ein Unternehmen selbst aufbringen. Oder man denkt im Vorfeld daran und sichert sich dagegen ab, denn das ist grundsätzlich möglich.
Auch hier sind wir sehr gerne für Ihre Fragen da, wenn Interesse besteht, den Schadenfall planbarer zu machen.

SCHLÜSSELPERSONEN ABSICHERN!

In jedem Unternehmen gibt es Schlüsselpersonen, die ihren Bereich am Laufen halten. Natürlich denkt man erst einmal an den klassischen Chef eines Familienbetriebs. Aber es kann natürlich auch der Geschäftsführer einer GmbH sein oder ein Abteilungsleiter mit gutem Netzwerk, von dem die Firma profitiert. Wer als Schlüsselperson gewertet werden sollte, ist so individuell wie die Firmen, in denen sie tätig sind. Eines ist ihnen aber allen gemein: Sind sie nicht mehr da, wird es eine Firma an den Folgen spüren. Leider meint es das Schicksal nicht mit jedem gleichermaßen gut und durch Krankheit oder Unfall verscheidet so mancher Leistungsträger vor seiner Zeit.
Für eine Firma ist es in einem solchen traurigen Fall nur von Vorteil, wenn Vorkehrungen getroffen wurden, um die finanziellen Auswirkungen zumindest teilweise aufzufangen. Darunter fällt heute nicht nur ein möglicher Einbruch des Umsatzes, sondern auch Kosten für Recruiting eines Nachfolgers. Evtl. geht das ohne „Headhunter“, „Begrüßungsgeld“ oder zumindest zeitweiser Übernahme von Miete gar nicht. Der „war for talents“ kostet vor allem Nerven und eben Geld.
Grundsätzlich können Sie für den Todesfall oder den Ausfall aufgrund schwerer Erkrankung eines Mitarbeiters vorsorgen. Die Höhe der möglichen Absicherung dürfte für die meisten Firmen ausreichend darstellbar sein (z. B. Tod bis achtstellige Versicherungssumme).
Sehr gerne zeigen wir Ihnen bei Bedarf konkrete Möglichkeiten für Ihr Unternehmen auf. Kommen Sie einfach auf uns zu.

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