DVM

Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Gewerbekunden aus dem April

Warum eine Gruppenunfallversicherung gut für Ihre Mitarbeiter – und damit für Ihre Firma ist

Motivierte Arbeitnehmer sind das größte und wichtigste Kapital, das ein Unternehmen haben kann. Mitarbeiter-Benefits unterschiedlichster Ausprägung sind ein probates Mittel, um den Angestellten eine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung gegen die finanziellen Folgen betrieblicher und/oder privater Unfälle zu versichern. Außerdem können Sie so einen wichtigen Beitrag zur Risikoabsicherung für Ihre Angestellten leisten – und somit auch für sich selbst. Die Absicherung über die Berufsgenossenschaft greift in der Regel bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Und neben zahlreichen Leistungseinschränkungen fehlt es zudem oftmals an der Möglichkeit, den Versicherungsschutz sinnvoll individuell zu gestalten. Bei einer Gruppenunfallversicherung sieht das ganz anders aus: Die Absicherung kann mit einem hohen Maß an Flexibilität auf Ihre ganz konkreten Wünsche zugeschnitten werden – sowohl in Bezug auf die versicherten Personen (namentlich genannte Einzelpersonen oder auch ganze Personengruppen ohne Namensnennung) als auch hinsichtlich der gewünschten Leistungen, wie beispielsweise finanzielle Entschädigung bei Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalt oder Ersatz von Bergungskosten. Dabei ist eine Gruppenunfallversicherung nicht nur für große Firmen interessant, denn oft ist eine Absicherung bereits ab zwei Personen möglich. Somit können auch kleinere Unternehmen von diesen Tarifen profitieren. Für Ihre Mitarbeiter ist diese Form der Unfallversicherung deutlich günstiger als eine vergleichbare Einzel-Unfallversicherung. Und: Durch diese zusätzliche Sozialleistung wird die Bindung an Ihr Unternehmen erhöht. Wenn Ihr Interesse geweckt sein sollte und Sie mehr über die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten erfahren möchten, dann sprechen Sie uns gerne darauf an.

Kurze steuerliche Betrachtung

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben. Die steuerliche Behandlung für Ihren Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.

• MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. VersSt) pro Jahr ist eine      Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.
• OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an den Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn uns somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).

Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.

Ihre Maschinen absichern – wichtig für den Unternehmenserfolg!

Maschinen sind in vielen Firmen die größten Investitionsgüter. Der Ausfall von Maschinen hat häufig direkten Einfluss auf das Unternehmensergebnis. Deshalb ist es besonders wichtig, diese Geräte adäquat abzusichern. Eine leistungsstarke Betriebsinhaltsversicherung ist ein erster sinnvoller Baustein dafür. In der Regel kommt eine solche Versicherung aber nicht für alle Ursachen auf, die zu einem Maschinenschaden führen können. Fahrbare Maschinen, wie beispielsweise Bagger oder Krane, sind nur eingeschränkt abgesichert. Eine Maschinenversicherung sorgt hier für den bestmöglichen Schutz. Versicherte Risiken bei stationären Maschinen sind üblicherweise neben Bedienungsfehlern, Konstruktions- und Ausführungsfehlern, Versagen der Mess-, Regel- und Sicherheitstechnik auch Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit. Bei fahrbaren Maschinen umfasst die Deckung in der Regel Diebstahl, Naturgewalten sowie menschliches und technisches Versagen. Neben dem eigentlichen Sachschaden – also Reparatur oder gleichwertiger Ersatz – kommt eine solche Versicherung auch für verschiedene Kosten rund um den Schadensfall auf (je nach gewähltem Tarif z. B. für eine Ersatzmaschine, Entsorgung, Dekontamination, Bergung etc.). Gegebenenfalls lässt sich der Schutz auch mit einer Ausfallversicherung kombinieren. Bitte kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie erfahren möchten, wie eine für Sie passende individuelle Lösung unter Berücksichtigung Ihrer eventuell bereits bestehenden Absicherung gestaltet werden kann.

Werkzeug und Material auf der Baustelle sinnvoll versichern

Wer als Handwerker oder Unternehmer des Bau- oder Baunebengewerbes tätig ist, kennt diese Situation: Sie fahren ständig Ihr Werkzeug und Material zur Baustelle. Teilweise wird dieses auch dort in Ihrem Fahrzeug, in Containern oder Gebäuden gelagert – und nicht selten fehlt dann am nächsten Morgen einiges davon oder wird während der Auftragserfüllung beschädigt. Besonders für selbstständige Handwerker und kleine Unternehmen kann dies zu einer unternehmensbedrohenden Situation führen. Eine Werkverkehrsversicherung bietet Ihnen Schutz vor den negativen finanziellen Folgen solcher Ereignisse. Durch diese Versicherung sind Werkzeuge und Arbeitsmaterialien unter anderem versichert, wenn sie durch einen Verkehrsunfall mit Ihrem Fahrzeug oder durch Brand, Blitzschlag oder Explosion beschädigt oder zerstört werden. Ferner sind sowohl die Schäden durch Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug sowie in Gebäude, Bauwagen oder Baucontainer auf Baustellen als auch der vollständige Diebstahl Ihres Fahrzeugs im Rahmen einer Werkverkehrsversicherung abgedeckt. Außerdem sind Schäden beim Be- und Entladen oder durch Brems- und Ausweichmanöver versichert. Wenn dieser Themenbereich für Sie interessant ist, dann besprechen wir dies gerne ausführlich mit Ihnen. Geben Sie uns einfach kurz Bescheid.

In aller Kürze informiert:

Sowohl für den gewerblichen wie auch den privaten Betrieb von Drohnen gelten seit dem 31. Dezember 2020 neue EU-Regelungen. So ist ab einer Startmasse von 250 Gramm eine Registrierung als Drohnenbetreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) sowie ein Kompetenznachweis erforderlich (https:// lba-openuav.de). Unabhängig von Größe und Gewicht des Flugobjekts benötigen Drohnenbetreiber in Deutschland eine Drohnenhaftpflichtversicherung. Ansonsten wird eine Ordnungswidrigkeit begangen und das kann mitunter teuer werden.

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Der persönliche Kontakt ist uns wichtig

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