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Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Gewerbekunden aus dem Februar

Sie könnten nicht nur Opfer sein, sondern auch selbst haftbar gemacht werden!

Die Arten der Cyber-Kriminalität sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur ein ausgewiesener IT Experte, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen. Doch neben den enormen Schadenshöhen, die auf einen selbst zukommen können, gibt es noch weitere Gefahren, die die Internetkriminalität mit sich bringt. Wird man beispielsweise selbst Opfer eines Datendiebstahls und werden hierbei womöglich auch persönliche Kundendaten entwendet, kann man hierfür haftbar gemacht werden. Kann dann vor Gericht der Nachweis erbracht werden, dass man die Daten nicht entsprechend gesichert und dem Täter den Zugang ermöglicht hat, werden die Schadensersatzforderungen des geschädigten Dritten nicht lange auf sich warten lassen. Sie sehen: Aus einem Opfer kann somit schnell ein Mitschuldiger werden. Denn die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache einen klaren Standpunkt: Wer zum Beispiel durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU-Datenschutzgrundverordnung § 202a ff. StGB).

Die Vielfalt der Internetkriminalität

Laut statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2019 über 100.500 polizeilich erfasste Fälle von Cyber-Kriminalität in Deutschland, die einen Schaden von mehreren hundert Millionen Euro verursacht haben. Unter den Begriff Cyber Kriminalität fallen unter anderem die folgenden Punkte:

  • Mailbomben (organisiertes Verschicken einer Vielzahl von Mails, die zu Serverüberlastungen führen)
  • DoS-Attacke (Denial of Service: Dienstblockade aufgrund einer Überlastung von Infrastruktursystemen)
  • Datenmissbrauch (betrügerischer Missbrauch von sensiblen Daten, z. B. Bankverbindung)
  • Datensabotage (Beschädigung, Veränderung oder Löschen von Daten)
  • digitale Erpressung (z. B. Blockade eines Rechners, die erst gegen Bezahlung aufgehoben wird oder angedrohte Veröffentlichung sensibler Kundendaten)

Möchten Sie Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigenals auch Fremdschäden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat mittlerweile entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie passenden Schutz zu finden. Kommen Sie bitte einfach auf uns zu.

Auf den Straßen Eis und Schnee…

Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: Grundsätzlich muss ihm der Arbeitgeber den Schaden ersetzen – und zwar unabhängig von einer Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Erstattung einer üblichen Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung. Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, um sich vor solchen Schadensersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. Beachten Sie aber bitte, dass nicht jeder Versicherer dieses Risiko zeichnet. Weiterhin ist die Vergabe einer Dienstreisekasko in aller Regel auch an die Bedingung geknüpft, dass auch reguläre Firmenfahrzeuge beim jeweiligen Anbieter versichert sind oder künftig versichert werden. Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie an weiteren Informationen zu diesem Thema interessiert sind. Wir sind gerne für Sie da!

Teilen Sie uns Veränderungen bitte
immer zeitnah mit, damit Ihr Versicherungsschutz nicht leidet!

Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns daher bitte immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert. Das müssen wir wissen: Sie stellen neue Mitarbeiter ein, Ihr Jahresumsatz steigt, Sie schaffen neue Betriebseinrichtung an, Sie beziehen einen weiteren Standort (auch z. B. Lager), Sie bauen (bitte möglichst bereits in der Planungsphase mit uns sprechen), Sie wechseln die Rechtsform, Sie erweitern Ihr Angebot um neue Dienstleistungen etc.: All diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies (möglichst schon im Vorfeld) mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen jederzeit wirklich gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

In aller Kürze informiert:

Die steuerliche Förderhöchstgrenze der Basis-Rente steigt 2020 auf 25 787 Euro für Alleinstehende. Bei Verheirateten wird der Maximalbetrag weiterhin verdoppelt. Davon sind 92 Prozent im Jahr 2021 ansetzbar. Somit können rund 23 724 Euro steuerlich angesetzt werden (Verheiratete 47 448 Euro bei Beiträgen von 51 574 Euro). Der absetzbare Anteil der Basisrenten-Beiträge steigt Jahr für Jahr. Im Jahr 2025 wird der dann geltende Höchstbetrag zu 100 Prozent anerkannt.

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