Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Privatkunden aus dem Januar 2022
PRIVATER AUTOVERKAUF, PROBEFAHRT ETC. – ACHTUNG!!!
Nehmen wir an, Sie besitzen ein fünf Jahre altes Auto, das Sie gerne verkaufen möchten. Auf Ihre Anzeige hin melden sich mehrere Kaufinteressenten, von denen Sie die erste zu einem Besichtigungstermin einladen. Nach dem positiven ersten Eindruck möchte die potenzielle Käuferin gerne eine Probefahrt machen, um den Wagen auch in Aktion zu erleben. Doch wie sieht es nun mit dem Versicherungsschutz aus, falls es während der Fahrt zu einem Schaden kommt?
Schäden beim Unfallgegner sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung gedeckt, sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist.
Schäden am eigenen Fahrzeug sind der Vollkaskoversicherung zuzuordnen. Bei einer Probefahrt haftet allerdings die mögliche Käuferin und müsste für anfallende Mehrkosten aufkommen. Hier ist es hilfreich, dass vor der Probefahrt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käuferin getroffen wird, wer für welche Schäden aufkommt – besonders im Hinblick auf eine Rückstufung der Versicherung oder einen Selbstbehalt im Schadensfall.
Ferner ist es wichtig zu prüfen, ob der aktuelle Kfz-Versicherer Versicherungsschutz für Probefahrten möglicherweise ausgeschlossen hat. Durch eine Information an den Versicherer, dass eine Probefahrt mit dem Fahrzeug vorgesehen ist, ersparen Sie sich im Ernstfall viel Geld und Ärger.
Nach der Probefahrt ist die Interessentin überzeugt, dass dieser Wagen die richtige Wahl ist und möchte ihn am liebsten sofort mitnehmen. Sie unterschreiben deshalb gegenseitig einen Kaufvertrag. Ab dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt ist die Käuferin nun Eigentümerin des von Ihnen verkauften Fahrzeugs.
CHECKLISTE AUTOVERKAUF:
• Fahrerlaubnis des potenziellen Käufers zeigen lassen
• Vereinbarung über Probefahrt schriftlich fixieren
• Gegebenenfalls Versicherer über Probefahrt informieren,
da abweichender Fahrzeugnutzer
• Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags mit Datum und
Uhrzeit der Übergabe
• Fahrzeugpapiere und Kaufpreis austauschen
• Versicherer über Verkauf informieren, falls das Fahrzeug
nicht selbst abgemeldet wird/wurde
Bei einem Halterwechsel geht die Versicherung auf den jeweiligen Käufer über, sobald der Kaufvertrag unterschrieben worden ist. Deshalb ist es wichtig, Datum und Uhrzeit der Übergabe im Vertrag festzuhalten. Sie oder der Käufer sind verpflichtet, den Versicherer
umgehend über den Verkauf des versicherten Fahrzeugs zu informieren. Unterbleibt diese Meldung, dann droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Für Sie als Verkäufer ist es zudem empfehlenswert, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden oder stillzulegen. Der zukünftige Eigentümer kann das Auto dann direkt auf den eigenen Namen anmelden oder ein Kurzzeitkennzeichen benutzen. Diese Vorgehensweise verschafft Ihnen als Verkäufer die größtmögliche Sicherheit.
Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns einfach an!
PATIENTENVERFÜGUNG UND CO. – SCHÜTZEN SIE SICH UND IHRE LIEBEN!
Die moderne Medizin kann uns lange, ja sogar sehr lange am Leben erhalten. Was grundsätzlich sehr positiv zu werten ist, wird zu einer eher moralischen Frage, wenn man beispielsweise nur noch an Maschinen hängt oder nur in einen permanenten Dämmerzustand versetzt Schmerzen ertragen kann. Sicherlich haben auch Sie selbst ein Szenario im Kopf, das Sie als Patient keinesfalls durchleben möchten.
Alles regeln, bevor Sie es selbst nicht mehr können!
Stellen Sie sich kurz vor, Sie erleiden einen Hirnstamminfarkt und sind fortan mit Locked-in-Syndrom in Ihrem eigenen Körper gefangen. Ihr Geist ist wach, aber Ihr Körper macht nicht mehr, was er soll. Auch artikulieren können Sie sich nicht mehr.
Wer soll dann entscheiden, welche Behandlungen für Sie in Ordnung sind oder – im schlimmsten Fall – wann „der Stecker gezogen“ werden soll? Wer soll sich um Ihre Finanzen kümmern? Sollte das nicht besser jemand machen, den Sie kennen? Kann beides dieselbe Person bewerkstelligen oder würden Sie sich besser fühlen, wenn jeder Bereich bei jemandem liegt, der ihn am besten in Ihrem Sinne bestellt?
Mit Unterlagen wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Vorsorgevollmacht oder einer Unternehmervollmacht für Selbstständige können Sie heute schon Entscheidungen treffen für den Fall, dass Sie irgendwann nicht mehr in der Lage
sein sollten, selbst zu entscheiden. Es kann vieles schon vorher geregelt werden. Daher: Sorgen Sie frühzeitig für klare Verhältnisse und schützen Sie Ihre Angehörigen davor, im schlimmsten Fall eine Entscheidung über Leben oder Tod treffen zu müssen. Gerne zeigen wir Ihnen einen Weg auf, um rechtssichere Lösungen zu erhalten. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
BITTE INFORMIEREN SIE UNS ÜBER VERÄNDERUNGEN
Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden – also Ihnen – verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Und da das Leben einem ständigen Wandel folgt, tut sich da oft so viel, dass man nicht immer sofort daran denkt, den Versicherungsmakler zu informieren.
Deshalb möchten wir Sie daran erinnern, uns möglichst immer umgehend zu benachrichtigen, wenn sich etwas ändert. Dies kann beispielsweise die Aufnahme oder Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums, freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen Wehrdienstes sein. Auch der Renteneintritt ist ein solches wichtiges Ereignis. Ein Hauskauf oder -bau bereits in der
Planungs- und Findungsphase, ein Arbeitsplatzwechsel, ein Karrieresprung im Beruf, der Beginn von Pflegebedürftigkeit, die Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, der Wechsel in die Selbstständigkeit, die Geburt eines Kindes, eine Heirat, Partnerschaft oder Scheidung, eine längere Erkrankung, ein Unfall oder gar ein Todesfall sind ebenso relevant wie ein Auslandsaufenthalt, welcher über einen Urlaub hinausgeht, eine Änderungen bei der Kfz-Nutzung, das Überprüfen der Kaskodeckung und ganz generell größere Anschaffungen.
Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen bei Ihrem Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen und bewerten können wir das aber eben nur, wenn Sie uns diese Veränderungen (möglichst schon im Vorfeld) auch mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir sind auch wirklich gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz für Sie da. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu einem dieser Themen wünschen!
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