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Wissenswertes aus der Risikovorsorge für Privatkunden aus dem Januar

Gute Vorsätze für das neue Jahr?

So ein Jahreswechsel ist ja seit jeher ein willkommener Anlass, um gute Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man vielleicht schon viel zu lange vor sich hergeschoben hat. Auch wir haben uns dazu Gedanken gemacht und wollen Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Punkte mit auf den Weg ins neue Jahr geben.

Vorsatz 1: Den Hinterbliebenenschutz regeln

Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod. An ihm kommt keiner vorbei. Daher sollte man dieses Thema auch nicht tabuisieren. Besser ist es, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und die nötigen Weichen zu stellen – mit dem Problem werden spätestens in Ihrem eigenen Todesfall Ihre Angehörigen konfrontiert. Und je jünger Sie bei Ihrem Ableben sind, desto größere finanzielle Lücken entstehen für die eigene Familie. Für viele Menschen stellt sich die Frage der Todesfallabsicherung oft nur im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung – und meist auch nur dann, wenn die finanzierende Bank einen solchen Schutz fordert. Eine solche Absicherung ist gut und sinnvoll. Achtet man darauf, dass Versicherungssumme und Laufzeit auch auf den gesamten Finanzierungszeitraum abgestimmt sind, bleibt der Familie zumindest die Belastung einer monatlichen Rate erspart.

Risikolebensversicherung zum Schutz der Familie

Ein Angestellter mit 40 000 Euro Bruttojahresgehalt sollte mit einer Todesfallsumme zwischen 120 000 und 200 000 Euro kalkulieren. Falls noch ein Kredit über 50 000 Euro abgezahlt wird, sollte die Todesfallsumme auf 170 000 bzw. 250 000 Euro erhöht werden. Auch zukünftig geplante Kredite oder andere Verpflichtungen und deren Laufzeiten können für die richtig bemessene Todesfallsumme eine Rolle spielen.

Doch was ist mit den sonstigen laufenden Kosten? Diese sinken in vielen Bereichen kaum oder gar nicht, nur weil eine Person weniger im Haus wohnt. Heizung, Strom, Gas, Versicherungsbeiträge etc. – viele Belastungen bleiben weitestgehend bestehen. Die gesetzliche Rente kennt zwar die Witwen- bzw. Witwerrente; diese wird allerdings mit dem laufenden Einkommen eines Ehepartners verrechnet. Dass man es generell am Lebensstandard spüren wird, wenn ein Einkommen fehlt, liegt auf der Hand. Neben einer zweckgebundenen sollten Sie daher auch eine zweckoffene Absicherung vorweisen können, über die Ihre Familie im Fall der Fälle frei verfügen kann: Drei bis fünf Jahresnettogehälter sollten Sie dabei einplanen. Jeder Partner sollte zudem über eine eigene Absicherung verfügen. Sparen Sie also nicht an der falschen Stelle – einen sinnvollen Schutz gibt es bereits für kleines Geld. Sie können schließlich nicht wissen, was das Schicksal für Sie bereithält.

Vorsatz 2: Ihr Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern

Neben Stürmen und Orkanen sorgen jedes Jahr auch Ereignisse aus dem Bereich der Elementargefahren für Schäden in dreistelliger Millionenhöhe – und viele Tausend Euro bei jedem einzelnen Betroffenen. Sie erinnern sich bestimmt noch an die Bilder von den Hochwassern in Passau, Deggendorf oder jenen im Harz – und nicht jede Überschwemmung schafft es in die Nachrichten. Doch genau da sehen wir und auch die meisten Regierungen der Bundesländer das Problem: In unzähligen, scheinbar eher unspektakulär anmutenden Fällen springt keine öffentliche Hand ein und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Generell wird in vielen Bundesländern immer lauter davon gesprochen, dass man künftig nur noch dann unterstützen werde, wenn sich der Eigentümer aufgrund der Lage des Gebäudes nicht gegen Elementarschäden hat absichern können. Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss in der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Die Landesregierungen reden nicht umsonst immer häufiger davon, dass der Einschluss einer Elementarschadendeckung in die Wohngebäude- und die Hausratversicherung jedem nur wärmstens ans Herz gelegt werden sollte. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämien. Ob Überschwemmungen, Schneelast oder Erdrutsch: Die Elementarschadenversicherung kommt für viele Schäden auf, die durch die Kraft der Natur entstehen. Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können.

Vorsatz 3: Uns Veränderungen zeitnah mitteilen, damit Ihr Schutz nicht leidet!

Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir finden Versicherungslösungen für Sie, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Benachrichtigen Sie uns daher bitte immer umgehend, wenn sich etwas ändert, beispielsweise Beginn/Ende der Berufsausbildung, Schule oder Studium, Freiwilligendienst, Hauskauf/-bau – auch bereits in der Planungs- und Findungsphase –, Arbeitsplatzwechsel, Karrieresprung im Beruf, Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, Wechsel in die Selbstständigkeit, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Todesfall, Scheidung, längere Erkrankung, Unfall, Auslandsaufenthalt, Änderungen bei der Kfz-Nutzung etc. Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies – möglichst schon im Vorfeld – mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, damit wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Hätten Sie es gewusst?

Sie sind offen für die „Corona-Impfung“, haben aber Sorge wegen möglicher Impfschäden? Diese können durch die richtige Vorsorge zumindest finanziell abgemildert werden. Das Thema interessiert Sie? Gerne zeigen wir, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

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